Ramelow: Parlamente bei Rundfunkbeitrag nicht mehr beteiligen

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Rundfunkbeitrag; © Beitragsservice/Ulrich Schepp
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Nach der Magdeburger Blockade eines höheren Rundfunkbeitrags in Deutschland hat sich Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow dafür ausgesprochen, das Verfahren für Staatsverträge grundsätzlich zu prüfen.

Vorstellbar sei, dass nur noch die Regierungsebene entscheide, sagte der Linken-Politiker der Zeitung „Die Welt“ (online) am Freitag. „Dann wären die Parlamente außen vor.“ Die jetzige Regelung sei so, dass die Abgeordneten die verhandelten Staatsverträge durchwinkten. In seiner Zeit in der Opposition habe er sich stets über den Staatsvertrag zu den Rundfunkbeiträgen geärgert, weil der Landtag nur zum Abnicken da gewesen sei.

Die CDU in Sachsen-Anhalt inklusive den Spitzenvertretern in der Staatskanzlei sieht die jetzigen Regelungen ebenfalls kritisch. Mehrere Abgeordnete hätten argumentiert, sie könnten nicht für das Vorhaben stimmen, obwohl sie gegen einen höheren Rundfunkbeitrag seien. Da die Christdemokraten nicht von ihrem Nein abrückten und damit eine Mehrheit für den Staatsvertrag nicht möglich war, hatte Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) den Vertrag vor der finalen Abstimmung aus dem Landtag zurückgezogen.

Ramelows Vorschlag: Regierungsentscheidungen ohne Parlament

Damit liegt die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent auf 18,36 Euro zum Jahreswechsel aus Eis, weil nicht mehr wie vorgesehen alle Landesparlamente bis Jahresende grünes Licht geben. Zuvor hatte eine unabhängige Kommission den Beitrag ermittelt. Die Ministerpräsidenten aller Länder folgten dem Vorschlag und zeichneten den Vertrag ab. Für ARD, ZDF und Deutschlandradio ist der Beitrag, den Haushalte und Firmen zahlen müssen, die wichtigste Einnahmequelle. Die Sender klagten beim Bundesverfassungsgericht und wollen die Erhöhung im Eilverfahren durchsetzen.

Das Bundesverfassungsgericht müsse jetzt die Maßstäbe definieren, an denen sich die Landtage orientieren müssten, sagte Thüringens Regierungschef zur aktuellen Lage. Oder man schließe die Parlamente aus der Entscheidungsfindung aus.

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5 Kommentare im Forum

  1. Ja, verstehe ich auch nicht. Die Einnahmewünsche der Sender scheinen unter Naturschutz zu stehen, ein Veto soll durch geänderte Regeln untergraben werde. Ich bin für den Ör, bin aber der Meinung bei einem Etat von, glaube über 7 Mrd, sollte genügend Einsparpotential vorhanden sein.
  2. hallo zusammen Ich bin sprachlos. und man muß sich schämen für die Linke. Ich bin für einen öffentlichen Rundfunk. Aber das Herr Ramelow gleich wieder den Sozialismus ein führen will quasi durch die Hintertür,das geht mir zu weit. Denn nichts anderes wäre es in meinen Augen. Wenn man solche wichtigen Entscheidungen ihne Parlament durch winken würde. Nur weil Ihm eine entscheidung eines Freien Landesparlaments nicht Passt, Aber wie sagte mal einer so schön : Den Sozialismus in seinem Lauf hält weder dieser oder jener auf oder so ähnlich. Ich meine man sollte sich wirklich mal die Gehälter an gucken. Ich will da nun wirklich keine Neid diskussion vom Zaun brechen aber wenn man Mehr al 5- 600€ im monat verdient sollte man gucken ob man nicht erst da sparen müßte und wenn mann mehr Geld verdienen möchte dann habe ich auch nichts dagegen,. aber dann, muß es Jedem frei gestellt sein ob er es nutzen will oder nicht.
  3. ich vermute auch, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in diese Richtung gehen wird. Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Programme hat sich in den letzten Jahrzehnten kaum geändert d.h. man könnte den Beitrag an die Inflationsrate oder auch an die Lohnsteigerung koppeln. Das sollte einiges erleichtern. Die Notwendigkeit der Entscheidung der Länderparlamente ergibt sowieso wenig Sinn, da nun mal der Bedarf unabhängig ermittelt wurde und in dieser Form (einschließlich der Begründung in Sachsen-Anhalt) ein Eingriff in die Rundfunkfreiheit vorliegt.
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