Recht auf Reparatur: Das Ende der Wegwerf-Kultur?

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TV kaputt, Gewährleistung abgelaufen, Reparatur
@ Elnur via stock.adobe.com

Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke wirbt für das von der Koalition geplante Recht auf Reparatur für elektrische Geräte.

„Es darf dann nicht mehr passieren, dass Sie eine Waschmaschine kaufen und nach fünf Jahren keine Ersatzteile mehr bekommen, sagte die Grünen-Politikerin dem Berliner „Tagesspiegel“ (Sonntag). Wenn ein Produkt nicht neu gekauft werden müsse, sondern länger genutzt oder zu vertretbaren Preisen repariert werden kann, sei das auch ein sozialer Aspekt. Angesichts abertausender Konsumgüter lasse sich das aber nicht mit einem Gesetz durchsetzen, betonte Lemke.

Verbraucherschützer fordern Recht auf Reparatur

Zuvor hatten Verbraucherschützer die Bundesregierung aufgefordert, das geplante Recht auf Reparatur bis Mitte März auf den Weg zu bringen. Das müsse Ministerin Lemke für die ersten 100 Tage im Amt vornehmen, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur. „Viele Menschen ärgern sich ständig, weil etwas kaputt geht und man es dann wegwerfen muss“, sagte Müller. „Das ist schlecht für den Geldbeutel und ein gutes ökologisches Gewissen hat man dabei auch nicht.“

Auch Handys und Laptops sollen repariert werden

SPD, Grüne und FDP haben sich vorgenommen, dass Verbraucher künftig auch bei kleinen Geräten wie Handys und Laptops ein Recht auf Reparatur haben. Laut Koalitionsvertrag sollen die Hersteller auch Reparaturanleitungen veröffentlichen, so dass man defekte Bauteile wie Handyakkus selbst tauschen kann. Auch bei elektrischen Zahnbürsten sieht Lemke Handlungsbedarf. „Warum sind die Akkus von vielen elektrischen Zahnbürsten nicht austauschbar? Eine elektrische Zahnbürste sollte kein Wegwerfprodukt sein“, betonte die Ministerin.

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104 Kommentare im Forum

  1. Wenn ich den Artikel richtig verstehe, ist Fr Lemke nicht der Meinung, die Politik könnte das Recht auf Reparieren festlegen, per Gesetz. Dann müsste man Preise vorschreiben, das geht natürlich nicht. Man könnte hier Ggfls an Mindestgarantien/ Gewährleistungen ansetzen. Bsp 6 J auf TVs 4 J. Elektrokleingeräte 4 J auf elektrowerkzeug 6 J. auf Elektrogroßgeräte… 4 J. auf Akkus, egal wo drin verbaut..
  2. Gewährleistung bedeutet kostenlose Reparatur, Austausch oder Geld zurück. Unter bestimmten Bedingungen. Das wird sicher nicht auf 4 bis 6 Jahre ausgedehnt. Das kann sich kein Händler leisten. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und hier bestimmt ausschließlich der Hersteller die Regeln. Gemeint ist aber die Sicherstellung, dass Ersatzteile für eine kostenpflichtige Reparatur einen gewissen Zeitraum lang lieferbar ist.
  3. Aber auch das kostet. Ich arbeite im Sondermaschinenbau, und da bauen wir Anlagen die danach in die ganze Welt verschickt werden. Die Komponenten für die Steuerung, gibt es von verschiedenen Herstellern. Einige sind teurer, einige sind billiger. Ein Premiumhersteller bietet eine 20 Jahre Ersatzteilgarantie im Austausch. Du musst also ein defektes altes Gerät einschicken, damit ein neues altes bekommen kannst. Die Produkte mit 20 Jahre Ersatzteilgarantie kosten am Markt rund 40% mehr als die der Konkurrenz, die nur 5 Jahre Ersatzteilgarantie bietet. Klar, Lagerhaltung und Service für so eine lange Zeit kosten Geld. Denn du bekommst natürlich nicht nur 20 Jahre lang die Ersatzteile, sondern auch Service. Oh, und das kostet alles Geld. Du musst die Ersatzteile bezahlen, und den Service, nur die längere Verfügbarkeit von beidem, macht das Produkt schon deutlich teurer.
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