Recht auf schnelles Internet eine Mogelpackung?

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Glasfaser-Kabel für Breitband-Internet
© Thomas Söllner - stock.adobe.com

Während Netzbetreiber mit Gigabit-Speed werben, ist ein Teil der Landbevölkerung in Sachen Internet weit entfernt von so einem Download-Tempo. Ein neuer Rechtsanspruch soll nun das ärgste Schneckentempo beenden. Doch ein CSU-Politiker bezweifelt das.

Das von der Bundesregierung beschlossene „Recht auf schnelles Internet“ droht nach Ansicht eines CSU-Politikers ins Leere zu laufen. Weil bei dem Rechtsanspruch auch relativ schlechtes Satelliten-Internet einbezogen werden soll, werde es Haushalten in Randlagen keinen Vorteil bringen, sagte der digitalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Reinhard Brandl, mit Blick auf eine Verordnung, die am Montag Thema im Digitalausschuss des Bundestages ist. „Die Bundesregierung will die Bürger in diesen Randlagen bei dem Rechtsanspruch auf Grundversorgung mit einem Satellitenanspruch vertrösten – das ist ein Armutszeugnis.“

Erfüllt Satelliten-Internet die Bedingungen?

Der Oppositionspolitiker bezieht sich dabei auf einen Passus in der Verordnung, demzufolge schwaches Satelliteninternet einbezogen werden soll. Das heißt: Bekommt man in seinem Haus am Waldrand nur mieses Festnetz-Internet, dürfte einem der Gang zur Bundesnetzagentur wenig helfen. Denn die Regulierungsbehörde könnte dann feststellen, dass die Versorgung vor Ort zwar schlecht ist, aber das sogenannte geostationäre Internet ja zur Verfügung steht – dann wäre das „Recht auf schnelles Internet“, wie das Regelwerk genannt wird, erfüllt.

Zwar soll dies nur in Ausnahmen gelten, bei denen die Behörde eine Einzelfallentscheidung fällt. „Aber es ist vollkommen unklar, wie viele Haushalte die Satelliten-Ausnahme betrifft“, sagt Brandl. Nach seiner Lesart ist die Regelung so vage formuliert, dass die Behörde eben doch häufig auf geostationäres Sat-Internet verweisen könnte. Dann müssten die Verbraucher in entlegenen Gebieten so weitermachen wie bisher, ihr Internetzugang bliebe mies.

Recht auf Mindestens 10mbit

Der neue Rechtsanspruch soll garantieren, dass überall in Deutschland ein Internet-Zugang besteht mit mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download, 1,7 Megabit im Upload und mit einer Latenz – also Reaktionszeit – von maximal 150 Millisekunden. Durch die Latenz-Vorgabe kommt das geostationäre Internet mit weit entfernten Flugkörpern im All eigentlich nicht zum Zug, dessen Latenz ist deutlich höher.

Nach Ansicht von Brandl sollten geostationäre Satelliten aus der Verordnung gestrichen werden. Dann hätten die betroffenen Verbraucher bessere Karten gegenüber der Bundesnetzagentur und die Behörde würde wohl häufiger die Verlegung von Festnetz-Anschlüssen oder die Verbesserung des Mobilfunknetzes veranlassen.

Starlink spielt keine Rolle

Starlink, also das Satelliteninternet des US-Technologiepioniers Elon Musk, spielt bei dem Rechtsanspruch auf schnelles Internet übrigens keine Rolle. Die erdnahen Satelliten ermöglichen zwar eine wesentlich bessere Übertragung als das recht günstige geostationäre Angebot, sie sind aber auch viel teurer. Dem Rechtsanspruch zufolge muss das Internet bezahlbar sein – Starlink würde also nicht einbezogen, um den Rechtsanspruch als erfüllt zu werten.

Der Name „Recht auf schnelles Internet“ ist etwas irreführend. Denn wirklich schnell wird es durch den neuen Rechtsanspruch ohnehin nicht – die allermeisten Netzsurfer bekommen daheim viel bessere Downloads als nur 10 Megabit pro Sekunde. Wichtig ist das Regelwerk dennoch, es ist der erste Rechtsanspruch auf Breitband-Internet. Zudem wird die Untergrenze Jahr für Jahr steigen, weil sie aus der allgemeinen Internetnutzung abgeleitet wird – und da die Verbraucher immer bessere Verträge buchen, werden auch die Minimalvorgaben steigen.

Wie viele Haushalte sind betroffen?

Wie viele Haushalte haben überhaupt Schneckentempo-Internetanschlüsse mit weniger als 10 Mbit? Das ist unklar. In einer Stellungnahme der Bundesnetzagentur ist von einer „potenziellen Betroffenheit von voraussichtlich circa 330 000 Haushalten“ die Rede. Dieser Wert bezieht sich aber auf Haushalte mit einer Download-Verbindung von weniger als 16 Mbit pro Sekunde. Eine Zahl, die sich auf die in der Verordnung enthaltenen 10 Mbit-Vorgabe bezieht, gibt es nicht.

CSU-Politiker Brandl hält die Verordnung für ambitionslos. Das Regelwerk sei „für Familien mit Kindern und Arbeitnehmern im Homeoffice nach zwei Jahren Pandemie ein echter Tiefschlag“. Damit die Verordnung in Kraft tritt, fehlt noch das grüne Licht vom Bundesrat und vom Digitalausschuss des Bundestages.

Bildquelle:

  • glasfaser-internet: https://stock.adobe.com/de/images/netzwerkkabel-und-optisches-glasfaser-kabel-3d-rendering/226315114?prev_url=detail

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