Abmahnungen gegen Online-Shops – „Neutrino HD“ im Visier

24
250
Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
Bild: © lassedesignen - Fotolia.com

Immer häufiger geraten Online-Händler aufgrund angeblicher oder tatsächlicher Markenrechts-Verstöße in das Visier von Rechtsanwälten. Aktuell sind zahlreiche Anbieter betroffen, die ihren Kunden im Internet Set-Top-Boxen mit einem bestimmten Linux-Betriebssystem anpreisen.

Wie DIGITALFERNSEHEN.de am Donnerstag aus dem Kreis betroffener Unternehmen zugetragen wurde, mahnt eine Essener Rechtsanwaltskanzlei derzeit Händler ab, welche die Marke „Neutrino HD“ in ihren Online-Shops außerhalb der Coolstream-Receiverfamilie nutzen. Im konkreten Fall werden dabei Händler angeschrieben, welche die neue AZBox Me vom portugiesischen Hersteller Opensat mit besagtem Betriebssystem bewerben.
 
Im Auftrag der Mandantin, der Axxaro GmbH aus Neuenkirchen, die sich die Wort- und Bildmarkenrechte an „Neutrino HD“ gesichert hat, werden besagte Händler von der Kanzlei aufgefordert, die Markenrechte einzuhalten und besagte Einträge im Shop zu löschen, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen vierstellige Kostennote an die Kanzlei zu begleichen. 

Axxaro ist Distributor der Coolstream-Receiverserie. Händler sollten aus diesem Grund auf die Nennung der Linux-Software in ihren Shoppingportalen verzichten. Bereits betroffenen Unternehmen wird empfohlen, sich mit dem AZBox-Vertrieb Smart Innovations in Verbindung zu setzen. Dort wird, wie DIGITALFERNSEHEN.de auf Anfrage erfuhr, bereits an einer Lösung gearbeitet. Parallel empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwalts. 
 
Zur Erinnerung: Neutrino wurde ursprünglich für die D-Box 2 von findigen Hobbytüftlern entwickelt und stand jahrelang als freies Betriebssystem für diverse Digitalreceiver zur Verfügung.
 
Update 10.12., 8.03 Uhr: Smart Innovations hat inzwischen auf die Abmahnungen reagiert und die Bezeichnung des Betriebssystems in der eigenen Vermarktung in AZtrino geändert. „Wir möchten uns dafür entschuldigen, falls wir dadurch bei Kunden Verwirrung stiften, allerdings ist es wichtig, dass dadurch Shops und Kunden durch Abmahnungen verschont bleiben“, erklärte ein Mitarbeiter des Unternehmens.

[ar]

Bildquelle:

  • Technik_Video_Artikelbild: Technik_Video_Artikelbild.jpg: © lassedesignen - Fotolia.com

24 Kommentare im Forum

  1. AW: Abmahnungen gegen Online-Shops - "Neutrino HD" im Visier Aus dieser Sicht heraus ist das Gehabe wirklich beschämend.Bei welcher Box außer D-Box2 wurde Neutrino denn noch angewendet? Habe ich das richtig verstanden, man bekommt mit dem ersten Anschreiben gleich eine Rechnung vom Rechtsanwalt mitgeschickt?
  2. AW: Abmahnungen gegen Online-Shops - "Neutrino HD" im Visier Es geht hier um Markennamen und nicht um das Betriebssystem selbst. Die Markennamen sind geschützt. GPL ist wohl das Regelwerk das die Nutzung von den Betriebssystemen Neutrino HD und Enigma² bestimmt.DMM hat Enigma² entwickelt und deswegen natürlich auch einiges an Geld hineingesteckt und andere Firmen adaptieren nur und entwickeln nichts selbst. Die große Frage ist sperrt man letztendlich auch die wichtigen externen Entwickler aus wenn man Firmen aussperrt. DMM hat es jedenfalls geschafft Gruppen wie PLI, AAF... von den Neuentwicklungen auszusperren daher beruhen die neusten Images auf 3.10 und nicht auf dem aktuellen 3.2.1. Ob das für DMM so gut ist wird die Zeit zeigen.
  3. AW: Abmahnungen gegen Online-Shops - "Neutrino HD" im Visier Eine Empfehlung gebe ich nur ganz selten.Ich weise eher auf Vor und Nachteile hin.
Alle Kommentare 24 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum