Augen auf beim CI-Modul-Kauf!

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Wer als Fachhändler seine CI-Module im Ausland einkauft, muss aufpassen, dass er dabei keine Schutzrechte verletzt und damit eine Abmahnung riskiert.

Die deutsche Firma „Stocko Contact“ ist ausschließliche Lizenznehmerin an einem Patent, das den sogenannten „Extended-Bereich“, das heißt die Verlängerung des Gehäuses zur Bereitstellung eines vorstehenden Einschubkanals für die Smart Card, betrifft. In den vergangenen Monaten tauchten bei einigen Fachhändlern vermehrt Module auf, die gegen dieses Patent verstoßen.
 
Bezüglich des Matrix-Moduls in kurzer Bauform hat Stocko bereits ihr deutsches Gebrauchsmuster gegen verschiedene Händler außergerichtlich durch Abmahnung geltend gemacht, die schutzrechtsverletzende Module hier in Deutschland angeboten haben. Da die Gebrauchsmuster nicht in allen Ländern gelten, können die Module im Ausland hergestellt werden, dürfen jedoch nicht in den Länder vertrieben werden, wo Stocko die Rechte dafür besitzt. In diesem Zusammenhang erreichte die DF-Redaktion folgende Mitteilung von Stocko:
 
„Händlerinformation zur Schutzrechtssituation bei PCMCIA Smart Card Reader-Gehäusen von CI/CAM-Modulen
 
Zur Gehäusetechnologie von CI/CAM-Modulen gibt es verschiedene Schutzrechte (Patente und Gebrauchsmuster), die von Modulherstellern und -händlern beachtet werden müssen, wenn sie sich nicht der Gefahr aussetzen wollen, Schutzrechtsverletzungen zu begehen. Patente und Gebrauchsmuster haben die Wirkung, daß allein der Schutzrechtsinhaber befugt ist, die geschützte Erfindung zu benutzen. Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung den Schutzgegenstand herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen. Der Schutzrechtsinhaber hat damit die Möglichkeit, Dritten die Benutzung des Schutzrechtsgegenstandes verbieten zu können und für widerrechtliche Benutzungen Schadenersatz zu verlangen.

Die STOCKO Contact GmbH & Co. KG hat eine spezifische Gehäusetechnik für PCMCIA Smart Card Reader entwickelt und sich diese im Rahmen folgender Schutzrechte schützen lassen:
DE4442007, DE29505678, DE29518707, DE29607253, DE29615553, DE29704984, DE29722142, DE29806656, DE29811425, DE29909222, DE10156986, DE20100037, DE20117188, DE20210362
Zu den genannten deutschen Schutzrechten sind entsprechende Schutzrechtsanmeldungen für folgende Länder hinterlegt worden:
EP0715271, JP344636/1995, EP0735507, US6069795, JP8-287210, EP0775964, US6097605, JP9-198470, EP0803833, US5877488, JP74244/1998, SG55496, EP0828226, US5921385, JP10-105666, EP0866413, US5993261, JP10-260753, 
EP0924640, US6272017, JP2000-3416, EP0950974, US6134114, JP328324/1999, EP1008280, US6276944, HK1028867, JP2000-557669, WO0001210, EP1056032, US6443361, JP2000-353220, EP1220138, WO03036551
Darüber hinaus ist die STOCKO Contact GmbH & Co. KG ausschließliche Lizenznehmerin an dem deutschen Patent 43 10 517, das den sogenannten ‚Extended-Bereich‘, das heißt die Verlängerung des Gehäuses zur Bereitstellung eines vorstehenden Einschubkanals für die Smart Card, betrifft.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch außerhalb der oben genannten Schutzrechtsterritorien produzierte Module bei einem Import in die Schutzrechtsländer prinzipiell schutzrechtsverletzend sein können, wenn sie den jeweiligen Schutzgegenstand beinhalten. In einem solchen Fall trägt das Risiko der Schutzrechtsverletzung der Importeur bzw. Händler, gegen den der Schutzrechtsinhaber vorgehen kann. Bezüglich des Matrix-Moduls in kurzer Bauform hat die STOCKO Contact GmbH & Co. KG bereits ihr deutsches Gebrauchsmuster ( DE 29811425 ) gegen verschiedene Händler außergerichtlich durch Abmahnung geltend gemacht, die schutzrechtsverletzende Module hier in Deutschland angeboten haben, welche im schutzrechtsfreien Ausland produziert und sodann nach Deutschland importiert wurden. Die Gefahr einer Verletzung von STOCKO-Schutzrechten ist bei Original-Gehäusen der STOCKO Contact GmbH & Co. KG nicht gegeben.
Die von der STOCKO Contact GmbH & Co. KG hergestellten Gehäuse (lange Version für CI Module) sind erkennbar an dem oberhalb der Smart Card-Einführung eingespritzten Logo ‚STOCKO‘ sowie der Breite der vorderen seitlichen Schweißlaschen (Karteneinführungsbereich) von 8 mm. Die STOCKO Contact GmbH & Co. KG bittet den Handel, die Lagerbestände zu überprüfen und sicherzustellen, daß allein STOCKO-Original-Gehäuse in Deutschland und den obigen Schutzländern im Rahmen des Vertriebs von CI/CAM-Modulen in Verkehr gebracht werden.“

Weitere Informationen zum Thema „Modulfälschungen“ gibt es in der aktuellen Ausgabe von DIGITAL FERNSEHEN, die am Kiosk erhältlich ist. Mit dabei auch die kuriosesten Fälschungen von Alphacrypt-Modulen. [fp]

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