LED-Patenstreit: Osram erringt Sieg über LG

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Im anhaltenden Streit zwischen der Siemens-Tochter Osram und dem südkoreniaschen TV-Hersteller LG um die Verletzung von LED-Patentrechten hat Osram einen Sieg errungen.Eine bestimmte LED-Technik darf in TV-Geräten von LG nicht mehr verwendet werden.

Die Siemens-Tochter Osram hat einen wichtigen Patentstreit gegen den südkoreanischen Elektronikhersteller LG und drei Einzelhändler gewonnen. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg dürfen die Unternehmen in Deutschland nicht mehr Fernseher und Computerbildschirme vertreiben, die eine bestimmte LED-Technik für die Hintergrundbeleuchtung nutzen (Az.: 327 O 378/11). Das Gericht sprach am Donnerstag von einem Urteil mit „erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung“. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das LG Hamburg verbot den weiteren Vertrieb der betroffenen Geräte und verpflichtete die unterlegenen Firmen zur Zahlung von Schadenersatz. Zur Berechnung der fälligen Summe müssen sie Auskunft über den Umfang des Handels erteilen. Bei den Einzelhändlern handelt es sich nach Angaben eines Gerichtssprechers um ein Saturn- und zwei Media-Markt-Geschäfte. Die Beklagten können gegen das Urteil beim Oberlandesgericht in der Hansestadt Rechtsmittel einlegen.
 
Osram streitet sich wegen der Verwendung von patentgeschützten LED-Technologien auch mit dem südkoreanischen Elektronik-Hersteller Samsung. Von dem Verfahren in Hamburg war aber nur LG betroffen. Eine Stellungnahme des südkoreanischen Konzerns lag am Donnerstag zunächst nicht vor.
 
Das Patent betreffe die Entwicklung eines Halbleiter-Bauelements, erklärte das Landgericht. Damit könne „auf technisch einfache Weise und mit geringem Bauteileaufwand mischfarbiges, insbesondere weißes, LED-Licht“ erzeugt werden. Osram habe sich zur Verbesserung der Technik den Einsatz eines besonders zusammengesetzten Leuchtstoffs patentrechtlich schützen lassen. LG habe ohne Zustimmung des Leuchtmittelherstellers ein Bauteil verwendet, das alle Merkmale der Erfindung enthielt, insbesondere den Leuchtstoff, erklärte das Gericht. Die Einzelhändler hätten die Geräte, die gegen das Osram-Patent verstoßen, verkauft. Von LG und den Unternehmen aus der Media-Saturn-Gruppe lag am Donnerstagnachmittag noch keine Stellungnahme vor. [dpa/rh]

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