LFK-Präsident will stärkere Regulierung für EPGs

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Bild: © lassedesignen - Fotolia.com
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Elektronische Programmführer (EPG) von Kabelnetzbetreibern unterliegen hierzulande der Aufsicht der Medienanstalten. LFK-Präsident Langheinrich geht das jedoch nicht weit genug – er fordert eine Regulierung der EPGs auch bei den Geräteherstellern.

EPGs sollen zukünftig einer noch stärkeren Regulierung unterliegen. Das fordert jedenfalls Thomas Langheinrich, Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK). Demnach seien die aktuellen Maßnahmen zur Regulierung von elektronischen Programmführern nicht ausreichend.
 
Derzeit müssen Kabelnetzbetreiber die Listung der TV-Programme im EPG nach den Gesichtspunkten der Vielfalt und Diskriminierungsfreiheit zusammenstellen, was unter der Aufsicht der Medienanstalten geschieht. Für die Hersteller von von Fernsehgeräten und Receivern gelten diese Regeln bisher aber nicht. „Das ist Regulierung für den digitalen Papierkorb“, kritisiert Langheinrich die aktuelle Lage.

Es sei wichtig, dass auch Spartenprogramme und regionale Sender unter den hunderten von digitalen Angeboten für die Zuschauer auffindbar bleiben, argumentierte Langheinrich weiter. Aktuell bestehe die Gefahr, dass der, der am meisten bezahlt, auch an vorderster Stelle gelistet wird. Die Regulierung dürfe deshalb nicht beim Kabelnetzbetreiber enden, sondern müsse auch auf die Endgeräte wie Receiver und TV-Geräte ausgeweitet werden. [hjv]

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6 Kommentare im Forum

  1. AW: LFK-Präsident will stärkere Regulierung für EPGs Ich fordere die Abschaffung dieser nutzlosen Behörden. Dreistellige Millionenbeträge unserer Haushaltsabgabe jährlich für völlig sinnfreie Selbstbeschäftigung. Soll da jetzt eine Gleichstellungskommission unter Einbeziehung des Landfrauenverbands, des Landesmusikrates, des Paritätischen Wohlfahrtverbandes, der Evangelischen Kirchensynode festlegen, welche Sender auf welchem Kanalplatz vorprogrammiert liegen? Kriegen wir einen vorderen Quotenplatz für berühmte Landessender wie BW Family/Hornauer? Muss ein Receiverhersteller den EPG für Haushalte in Baden-Württemberg anders konfigurieren als in Bayern, weil jeder Kasper es so bestimmen will? So ein dummes und wichtigtuerisches Geschwätz. Relevanz ergibt sich aus zugkräftigen Programminhalten. Nicht aus dem Wunschdenken von Findungskommissionen oder anderen Nonsensgremien. Warum verlangen wir von südeuropäischen Ländern laufend Eingriffe in ihre Behördenapparate und bei uns wird munter auf Wunsch der Landesparlamente unser Geld verspasst?
  2. AW: LFK-Präsident will stärkere Regulierung für EPGs Kann mir jemand erklären, wie EPG im Kabel funktioniert? Komme da als SAT-Nutzer gerade überhaupt nicht mit. Mein EPG zeigt mir das Programm des gewählten Senders an oder als Übersicht (TV-Zeitschrift-Format) mit einer Sendersortierung gemäß Senderliste oder alternativ als Timeline, ebenfalls mit Sortierung gemäß Senderliste. Was/wie will man da regulieren? Soll da zuerst das EPG von zdfNeo kommen, obwohl an der Stelle z.B. ZDF selber ist? Da weiß ich doch überhaupt nicht mehr, wo was kommt. Oder geht es um die Textbausteine? Also wenn eine RTL-Show ausführlich beschrieben wird, während die arte-Sonder-Doku außer den Titel keine Infos spendiert bekommt? Aber was haben Gerätehersteller damit zu tun?
  3. AW: LFK-Präsident will stärkere Regulierung für EPGs Letztlich will die Aufsichtsbehörde die laufende Nummer der Kanalposition vorschreiben, weil sie den durchschnittlichen Abgabenzahler für zu blöd oder zu faul zum Umschalten hält. EPG ist nur herbeigezogen, um ihre Zuständigkeit simulieren zu können. Wunsch: Die Lieblingsförderungsorchideen der Aufsichtsbehörden sollen weiter vorne eingezählt sein, damit es gewöhnlichen Zuschauern auffällt. Dann kann man noch unbeschwerter weiterfördern. Bei Kabel und IPTV-Plattformen schreiben die Kanallisten-Rangfolgen vor,und ändern die ab, so dass regelmäßig alles umsortiert werden muss. Bei Sat-Receivern haben die noch keine rechtliche Handhabe und suchen jetzt fadenscheinige Argumente, um das auch noch regulieren zu können. Für dreistellige Millionenbeträge müssen wir ja die Anmutung von Gegenwert erhalten. Zum Beispiel eine behördlich genehmigte Sortierfolge.
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