Koblenz – Mit Windstärke 12 ist Orkan Kyrill gestern über Deutschland hinweggefegt und hat Schäden in Millionenhöhe angerichtet. Dabei sind unter anderem auch zahlreiche Satelliten-Antennen umgeknickt oder sogar vom Dach gefegt worden.
Jetzt fragen sich viele Sat-Haushalte, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. DIGITAL FERNSEHEN hat Peter Görk, Leiter des Bereichs Komposit des Versicherungsunternehmens Debeka interviewt, wer für die durch Kyrill entstandenen Schäden aufkommt.
DIGITAL FERNSEHEN: Herr Görk, werden die Schäden an den zerstörten Satelliten-Anlagen durch die Versicherung gedeckt?
Peter Görk: Die Satellitenschüsseln zählen als zum Haus gehörig und sind damit in der Wohngebäudeversicherung normalerweise enthalten. Das Ereignis „Sturm“ muss in der Versicherung aufgenommen sein, ist aber im Normalfall drin. Hier kann ich ihre Leser beruhigen, die Schäden an den Sat-Anlagen, die der gestrige Orkan verursacht hat, werden von den Versicherungen erstattet. Der Sturm war sehr stark, damit die Versicherung eintritt, muss Windstärke 8 erreicht sein, was bei Kyrill mit einer deutschlandweiten Windstärke 12 eindeutig erfüllt ist.
DF: Und welchen Wert erhalten die Versicherungsnehmer zurückerstattet?
Görk: Zunächst sollten die Geschädigten ihre Versicherungsunterlagen studieren, um zu sehen, ob sie, um Kosten zu sparen, eine Selbstbeteiligung vereinbart haben oder nicht. Der Regelfall ist auch hier, dass die Verträge ohne Selbstbeteiligung des Kunden abgeschlossen wurden, dann wird die Schüssel vollständig bezahlt. Und das – dies möchte ich ausdrücklich hinzufügen – zum Neuwert. Sie bekommen also eine neue Schüssel, und nicht etwa den Zeitwert der Anlage.
DF: Was ist, wenn die Sat-Schüssel durch den Sturm nicht nur umgeknickt, sondern vom Dach gefegt wurde und dabei zum Beispiel das Auto meines Nachbarn beschädigt hat?
Görk: Eine Möglichkeit ist, dass die Haftpflichtversicherung des Besitzers der Sat-Schüssel den Schaden bezahlt. Dann muss aber ein Verschulden des Besitzers vorliegen, also die Schüssel schon locker gewesen sein oder nicht von einem Fachmann montiert.
DF: Heißt das, dass Sat-Liebhaber, die ihre Schüssel selbst installiert haben, automatisch mit ihrer Haftpflichtversicherung haften müssen?
Görk: Nein, dem ist natürlich nicht so. Die Antenne muss ordnungsgemäß befestigt sein, mit den richtigen Schrauben, fest und sicher. Und der Eigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Anlage im Fall von Beschädigungen repariert wird. Die Installation und die Reparaturen kann der Eigentümer auch selbst durchgeführt haben, die Anlage muss nicht von einem Fachbetrieb installiert worden sein. In der Versicherungssprache nennt man das „Verkehrssicherungspflicht“, der muss der Eigentümer nachkommen – egal ob er die Anlage selbst installiert hat oder ein Fachbetrieb.
DF: Also zahlt die Haftpflicht nur, wenn ein Verschulden des Schüsselbesitzers vorliegt.
Görk: Genau so ist es. Wenn kein Mensch etwas dafür kann, und dies ist bei einem Sturm wie gestern der Normalfall, dann zahlt die Haftpflichtversicherung nichts. Nur wenn die Schüssel vorher bereits offensichtlich locker war. Bei zerstörtem Eigentum des Nachbarn wird es dann schwierig, für das Auto ist sicherlich die Teilkasko der richtige Ansprechpartner, denn dabei handelt es sich um einen „Sturmschaden“.
DF: Und wenn die Schüssel das Haus meines Nachbarn beschädigt hat?
Görk: Dafür gibt es, immer angenommen, die Sat-Schüssel war fachgerecht installiert, keinen Versicherungsschutz. [lf]
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