Amazons Dash Buttons erneut vor Gericht

0
34
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Dash Buttons sollen in Haushalten hängen und auf Knopfdruck Bestellungen des täglichen Bedarfs auslösen: vom Waschmittel über Katzenfutter bis zu Toilettenpapier. Allerdings ist ein Dash Button allein auf Waren einer bestimmten Marke festgelegt.

Per Knopfdruck kann so ein bestimmtes Produkt bestellt werden, allerdings sieht man nicht, zu welchen Bedingungen die Bestellung aufgegeben wurde. Gegen diese Praxis hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Landgericht München geklagt und auch in erster Instanz Recht bekommen.

Der Richterspruch des Landgerichts München I (Az.: 12 O 730/17, nicht rechtskräftig) stellt klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung.

Außerdem bemängelt das Gericht das Fehlen eines Hinweises auf dem Button, dass durch Drücken eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.

Ob das Urteil Bestand haben wird, entscheidet ab heute das Oberlandesgericht München. 
 

 



[jrk]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com

0 Kommentare im Forum

Alle Kommentare 0 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum