ARD-Formate dürfen länger in der Mediathek zu sehen sein

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Bis zu sechs Monate sollen „die Lindenstraße“, der „Tatort“ und andere ARD-Unterhaltungsformate künftig in der Mediathek des Ersten zu sehen sein. zumindest hat die längere Verweildauer für ARD-Formate nun eine wichtige Hürde genommen.

Streamingdienste wie Netflix und Amazon haben Hochkonjunktur, immer mehr Menschen nutzen die Möglichkeit, auf Bewegtbilder orts- und zeitunabhängig zurückzugreifen. Dem wollen die linearen Fernsehsender in nichts nachstehen und bieten ihre Inhalte online in ihren Sendermediatheken an. Die öffentlich-rechtlichen Kanäle sind dabei allerdings an Regelungen gebunden, nach denen sie ihre Sendungen nur für einen bestimmten Zeitraum ins Netz stellen dürfen. Die fiktionalen Formate der ARD dürfen nun allerdings für längere Zeit im Netz zu sehen sein, so entschied es der BR-Rundfunkrat auf seiner Sitzung am Donnerstag. 

Der Entscheidung voran ging eine einjährige Beratung im Rahmen eines Drei-Stufen-Testes. Dabei wurden gesellschaftliche Bedürfnisse und der finanzielle Aufwand ebenso berücksichtigt wie wettbewerbsrechtliche Aspekte. Allerdings muss die längere Verweildauer noch eine weitere Hürde nehmen. Dazu bedarf die Entscheidung des BR-Rundfunkrates noch der Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.
 
Der Beschluss sieht nun vor, die Verweildauer der fiktionalen Formate an die Dauer anderer Sendungen anzugleichen. So dürfen tägliche Unterhaltungssendungen wie die ARD-Dauerbrenner-Romanze „Sturm der Liebe“ künftig bis zu drei Monate nach ihrer Ausstrahlung im Netz bleiben. Bisher war die Zeit bei ihnen auf sieben Tage begrenzt. Andere eigenproduzierte fiktionale Formate dürfen nun sogar bis zu sechs Monate  in den Mediatheken verweilen.
 
Dazu zählen wöchentliche Unterhaltungsserien wie „Großstadtrevier“, die bisher nur bis zu sechs Wochen nach der Ausstrahlung in der Mediathek zur Verfügung standen. Das Gleiche gilt für  „sonstige Unterhaltungsserien, die besonders geeignet sind, den politischen und gesellschaftlichen Diskurs zu fördern und zur freien individuellen Meinungsbildung beizutragen“ wie die „Lindenstraße“ und die ARD-Krimireihe „Tatort“. 

[kw]

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11 Kommentare im Forum

  1. Das wäre ein wichtiger Schritt. Allerdings wäre eine einheitliche Regelung besser vermittelbar, denn welche normale Zuschauer wird zwischen "Unterhaltungsserie" und "sonstiger Unterhaltungsserie" unterscheiden können oder wollen.
  2. Also, wenn das nur für fiktionale Inhalte geht, fördert das geradezu die Verbreitung von Fake News!
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