ARD: Keine Mehreinnahmen durch PC-Gebühr

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Osnabrück – Da bis dato nur Radiosendungen alskontinuierlicher Stream via Internet verbreitet werden, genügt aus Sicht der ARD für die Menge ihrer ins Internet eingespeisten Sendungen eher nicht für die Forderung nach der vollen GEZ-Gebühr.

Daher hat die ARD vorgeschlagen könne sich vorstellen, Computer ab 1. Januar 2007 nur mit der Radio-Grundgebühr in Höhe von 5,52 Euro pro Monat zu belegen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).

Doch nur die ARD und nicht aber das ZDF Radiosender produziert, müssten die Einnahmen aus diesen Gebühren allein an die ARD gehen.Wie ARD- Sprecher Rudi Küffner gegenüber DIGITAL FERNSEHEN äußerte, müsse man allerdings bei der Betrachtung auch die Systematik der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) einbeziehen.
 
Der Finanzbedarf von ARD, ZDF und DLR werde von der KEF geprüft und alle vier Jahre gebührenwirksam festgestellt. Dies geschehe völlig unabhängig von der Aufteilung der Rundfunkgebühr in eine Grund- und Fernsehgebühr, so Küffner. Lediglich die Befriedigung des dann festgestellten Bedarfs erfolge für das ZDF ausschließlich aus der Fernsehgebühr. Da die KEF in jeder Gebührenperiode Mehr- oder Mindereinnahmen der vorangegangenen Periode verrechnet, hätte die ARD auch dann keinen Vorteil aus etwaig höheren Einnahmen der Grundgebühr, wenn im Jahr 2007 (dem letzten Jahr der laufenden Gebührenperiode) geringfügig höhere Einnahmen aus der Grundgebühr erzielt würden, die die KEF noch nicht berücksichtigen konnte, erklärte Küffner abschließend. [sch]

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