Bahn: Online-Rückerstattung kommt im Juni, dafür bald kein Ticketkauf beim Schaffner mehr

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Deutsche Bahn DB

Aus für das Fahrgastrechte-Formular? Ab dem Sommer sollen Bahnkunden bei Verspätungen endlich auch online eine Rückerstattung beantragen können. Bahn-Vorstand Huber verspricht zudem weitere Verbesserungen im Fernverkehr – vor allem mit Blick auf Reservierungen.

Ab dem Sommer sollen Fahrgäste der Deutschen Bahn bei Zugausfällen und Verspätungen endlich auch online eine Erstattung beantragen können. „In diesem Juni werden wir unseren Kunden digitale Erstattungsmöglichkeiten anbieten“, sagte Personenverkehrsvorstand Berthold Huber der Deutschen Presse-Agentur. Geld zurück können Kunden der Bahn bislang nur analog einfordern. Sie müssen ein entsprechendes Formular ausfüllen und per Post abschicken. Damit soll dann Schluss sein. Die Online-Erstattung ist laut Huber aber nur ein Bestandteil eines weit umfassenderen digitalen Umbaus der Bahn-Systeme.

„Wir bauen das Vertriebssystem komplett neu. Wir bauen auch den Navigator komplett neu“, sagte Huber mit Blick auf die Buchungs-App des Konzerns. „Auch das Thema Komfort-Check-in hängt mit dem neuen Vertriebssystem zusammen.“

So soll künftig die automatische Übertragung von Reservierungen bei einem unplanmäßigen Zugwechsel kein Thema mehr sein. „Das neue System reserviert Sie bei einem Zugwechsel automatisch in den neuen Zug um und Sie kriegen per Smartphone die Info über den neuen Platz“, versprach Huber. „Uns wurde immer wieder vorgeworfen: Ich habe 4,50 Euro für die Reservierung bezahlt – und die ist jetzt weg. Das gehört dann der Vergangenheit an.“

Anders als beim digitalen Fahrgastrechte-Formular müssen die Kunden auf solche Änderungen aber noch länger warten. Bis 2023 will die Bahn sämtliche digitale Kanäle für die Fahrgäste umgebaut haben.

Seit Jahren kritisieren Kunden und Fahrgastverbände das umständliche analoge Prozedere bei der Erstattung. Inzwischen sind zahlreiche Start-ups entstanden, die diese Service-Lücke nutzen und den Fahrgästen per App anbieten, den Vorgang für sie zu übernehmen. Die Kunden müssen dann nur noch online die Zuginformation angeben. Um den Schriftverkehr mit der Bahn kümmern sich die Unternehmen.

Huber betonte, dass das Erstattungsformular nur eines von vielen Neuerungen sei. „Wir bauen innerhalb des Systems ein Modul nach dem anderen neu, und diese neuen Module können mit dem alten System kommunizieren.“ An den Bedingungen für die Rückerstattung im Fernverkehr ändert sich indes nichts. Fahrgäste erhalten ab einer Verspätung von einer Stunde am Zielort 25 Prozent des Fahrpreises zurück. Ab zwei Stunden erstattet die Bahn die Hälfte.

Weitere Konsequenz der Digitalisierungsoffensive: Kunden der Deutschen Bahn können derweil vom nächstem Jahr an keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen kaufen. Die Möglichkeit falle am 1. Januar 2022 weg, wie das Unternehmen am Dienstag bestätigte. Stattdessen könnten Reisende von April 2021 an noch bis zehn Minuten nach Abfahrt eine digitale Fahrkarte über die App oder die Bahn-Website buchen. Dabei werde kein Bordzuschlag fällig.

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  • Bahn: Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

18 Kommentare im Forum

  1. Abgesehen davon, dass die Bahn sich vielleicht vorrangig Gedanken machen sollte, wie pünktlich sie ist und was man mit Kunden, die am Bahngleis stehen und nicht weiterkommen, angemessenerweise anstellt, finde ich die Entwicklung des Ticketkaufes bescheuert. Denn es gibt ja auch Menschen, die nicht täglich mit der Bahn fahren und folglich auch eigentlich keinen Schimmer davon haben, was sie erwartet. Man will doch vielleicht als Kunde eine direkte Möglichkeit, das passende Ticket zu erhalten, ohne lange am Automaten zu suchen. Warum soll das nicht der Schaffner machen? Die haben ja auch Zeit einem ständig Kaffee, Süssigkeiten, Zeitungen oder sonstwas anzubieten. Das Personal geht doch ohnehin durch den Zug. Und ich würde auch nicht sagen, dass jetzt jeder Fahrgast ein Ticket vom Schaffner benötigt. Nur die, die es eben in der letzten Sekunde noch reingeschafft haben oder weil der Kartenleser mal wieder nicht ging oder eine lange Schlage vor dem Automaten war, könnte man doch so bedienen. Ansonsten haben die ja auch die Zeit Personalien aufzunehmen für die 60 Euro als Schwarzfahrer und den Brief aus Baden-Baden. Was früher einmal selbstverständlich war und zum Service gehörte, wird irgendwie heute als Last bewertet. Aber auch Kunden, die bar im Zug zahlen sind letztlich Kunden. Und für Leute die keine Ahnung von den Tarifen, Strukturen, Rabatten und Kombinationen haben, macht man es durch solche Entscheidungen nicht leichter. Da die Energiewende sicherlich auch etwas damit zu tun hat, wie man als Kunde behandelt wird, ist das bestimmt kein richtiger Schritt in diesem Zusammenhang. Da würde ich eher den Zug meiden. Dann haben die auch nichts gewonnen. Dass man eine Onlinerückerstattung anbietet ist mehr als überfällig.
  2. Also ich habe das Fahregastrechte-Formular noch nie in Papierform eingerecht. Es hat immer geklappt, es als PDF-Anhang per Email zu verschicken. Ich halte aber die Erstattungsbedingungen für falsch. Die Bahn sollte nicht nur stur auf den letzten Bahnhof verweisen, sondern auch berücksichtigen, ob man den unter "Ihre Reiseverbindung" eingetragenen Anschlussbus auch bekommt. Was nützt es mir, "nur" 20 Minuten zu spät am Bahnhof zu sein, dann aber spät am Abend knapp 2 Stunden auf den nächsten Bus warten zu müssen (der übrigens damals auch noch von "Südbadenbus" *** betrieben wurde...). Da nehme ich dann einen Taxe, die allerdings mehr kostet als das Bahn-Sparticket. Natürlich wird die Taxe nicht erstattet, gar nichts, denn die Bahn interessiert nur der letzte Bahnhof. *** Korretur, es war nicht der "DBZugBus", sondern der "Südbadenbus". Der gehört aber auch zur Deutschen Bahn.
  3. Auf der Fahrkarte steht in der Regel immer der letzte Bahnhof. Wie man vom letzten Bahnhof zu der Heimatadresse kommt, ist es nicht das Problem der Deutschen Bahn, sondern es ist ein privates Problem, um das man bitte schön selbst kümmern darf.
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