BGH: Amtsblätter keine Pressearbeit -Erfolg für „Südwest Presse“

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Berichte rund ums Rathaus ja, lokale Berichterstattung nein – der BGH setzt Amtsblättern Grenzen. Kommunen müssen sich umstellen.

Amtsblätter dürfen Zeitungen keine Konkurrenz machen – für die kostenlos verteilten Publikationen der Kommunen gibt es klare Grenzen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe (Az. I ZR 112/17). Sie dürften zwar amtliche Mitteilungen veröffentlichen und über Vorhaben der Kommunalverwaltung und des Gemeinderats unterrichten. Aber, so betonte der BGH: „Unzulässig ist eine pressemäßige Berichterstattung über das gesellschaftliche Leben in der Gemeinde; dieser Bereich ist originäre Aufgabe der lokalen Presse und nicht des Staates.“

Das höchste deutsche Zivilgericht hat über eine Klage des Verlags der „Südwest Presse“ gegen das „Stadtblatt“ in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) entschieden. Es wies die Revision des Blattes gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurück. Die kostenlose Verteilung des „Stadtblatts“ verstoße gegen das Gebot der Staatsferne der Presse.
 
Kommunale Pressearbeit stößt dem BGH zufolge an ihre Grenzen, wenn die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit bedroht ist. Staatliche Publikationen müssten schon vom Layout her als solche erkennbar sein und sich auf Sachinformationen beschränken. Das Crailsheimer „Stadtblatt“ gehe mit seinen redaktionellen Beiträgen deutlich über das zulässige staatliche Informationshandeln hinaus. „Die Publikation weist nicht nur ein presseähnliches Layout auf, eine Vielzahl von Artikeln überschreitet auch den gemeindlichen Zuständigkeitsbereich, sei es in sachlicher oder in örtlicher Hinsicht“, so der BGH.
 
Damit wurde nach den Worten von Michael Rath-Glawatz, dem Anwalt der „Südwest Presse“, letztinstanzlich klargestellt: „Lokale Berichterstattung ist Sache der freien Presse und nicht des Staates.“ Nach seiner Einschätzung hat das BGH-Urteil auch Folgen für die Online-Portale der Städte und Gemeinden.
 
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die klare Grenzziehung. Zeitungen müssten ihre Rolle in den Gemeinden nun aber auch wieder stärker ausfüllen: „Ich sehe die Verleger in der Pflicht, endlich die Lokalredaktionen personell aufzustocken“, meinte DJV-Bundeschef Frank Überall.
 
Bruchsals Oberbürgermeisterin Cornelia Petzold-Schick (parteilos), die auch als Vertreterin des Deutschen Städtetags beim BGH war, äußerte sich hingegen „relativ entsetzt“. Das Urteil komme einem „Schreibverbot“ für Kommunen gleich. Es passe nicht zum Bemühen um Transparenz und zu den Anstrengungen der Städte und Gemeinden, Bürgern politisches Handeln zu erklären. Der Städtetag werde das Urteil genau analysieren. [dpa]

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