BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Das am Donnerstag vom Bundesgerichtshof (BGH) gefällte Urteil im Rapidshare-Prozess, nach dem Filehoster unter bestimmten Umständen für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, ist ein Signal für die ganze Branche: Speicherplattformen müssen gegen illegale Kopien vorgehen. Wie weit ihre Pflichten reichen, bleibt aber noch offen.

Rapidshare darf weitermachen, aber nicht so wie bisher: So lautet kurz gesagt die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Speicherplattform habe zwar grundsätzlich ein „anerkanntes Geschäftsmodell“, für das es viele legale Nutzungsmöglichkeiten gebe. Doch wenn Nutzer das Urheberrecht verletzen und illegale Kopien von Software, Videos oder Musik über den Filehoster verbreiten, müsse das Unternehmen mehr dagegen tun als bislang – auch proaktiv. Was ausreicht und was nicht, entscheidet nun die Vorinstanz.

Die Richter in Karlsruhe verhandelten zwar über eine Klage des Computerspiele-Herstellers Atari, der die weitere illegale Verbreitung seines Gruselschockers „Alone in the Dark“ über Rapidshare verhindern wollte. Doch das französische Unternehmen steht stellvertretend für die gesamte Medienbranche. Denn der ist die Plattform schon seit längerem ein Dorn im Auge.

Was ist das Problem? Rapidshare bietet Speicherplatz im Internet an – Nutzer können bei dem Filehoster ihre Dateien ablegen, dauerhaft speichern und anderen per Link zur Verfügung stellen. Das ist an sich nicht verboten; wer große Daten-Pakete verschicken will, kommt kaum einem Online-Verteildienst vorbei. Doch über einige der Drehscheiben werden massenhaft illegale Kopien von Software, Videos und Musik verteilt. Wer in einschlägigen Foren sucht, findet im Handumdrehen Links, um die Dateien herunterzusaugen.

Schon jetzt müssen die Betreiber illegale Kopien löschen, sobald sie einen Hinweis bekommen – das tut Rapidshare auch. „Jetzt ging es um die Frage, was das Unternehmen darüber hinaus tun muss“, erklärt der Rechtsanwalt Carsten Ulbricht in Stuttgart. „Was ist technisch möglich und zumutbar, um erneute Rechtsverletzungen zu verhindern?“

Die Richter in Karlsruhe steckten den Rahmen für künftige Entscheidungen: Bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen müsse der Betreiber überprüfen, ob entsprechende Dateien neu hochgeladen werden, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm. Dafür könne beispielsweise ein technischer Filter zum Einsatz kommen. Darüber hinaus müsse der Betreiber auch „den Bestand daraufhin untersuchen, ob von anderen Nutzern das Spiel auf die Plattform gestellt worden ist“, sagte Bornkamm. Zudem forderte er einen proaktiven Kampf gegen illegale Kopien: Wenn es Hinweise gibt, dass bestimmte Dateien unter anderem Namen zum Download angeboten werden – etwa in Linksammlungen – müsse Rapidshare auch dieser Möglichkeit nachgehen.

Ulbricht, der sich aufs Internet-Recht spezialisiert hat, hält das für eine „konsequente Fortsetzung der Rechtsprechungslinie“: „Der BGH nimmt bei Urheberrechtsverletzungen auf Online-Plattformen immer stärker die Intermediäre in die Pflicht, weil die Täter nicht zu kriegen sind.“ Die Branche wird gespannt beobachten, welche Maßnahmen das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf als Vorinstanz nun für technisch machbar und zumutbar hält. „Ein Textfilter ist technisch trivial, die Frage ist, ob auch Musik- oder Videofilter zuzumuten sind“, nennt Ulbricht Beispiele.

Da die endgültige Entscheidung aussteht, fielen die Reaktionen der Prozessgegner zurückhaltend aus. Rapidshare verwies darauf, dass es bereits eine „Anti-Abuse-Abteilung“ auf illegale Kopien angesetzt hat. Das Verfahren in Düsseldorf biete eine Chance, „um nochmals unter Beweis zu stellen, dass Rapidshare bereits Vorreiter im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen ist und alle zumutbaren Prüfpflichten umsetzt“, erklärte Alexandra Zwingli, Chefin des Filehosters.

Die vom Gericht eingeforderte Filterung behagt dem Unternehmen allerdings nicht. Vor dem OLG Düsseldorf könne man beweisen, dass „einige der in dem Verfahren angesprochenen Filtermethoden nicht zumutbar sind“, sagte Rapidshare-Anwalt Daniel Raimer.

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), die Unternehmen der Film- und Computerspielebranche vertritt, begrüßte die „angedeutete Richtung“ des Urteils: „Der BGH ist offenbar der Ansicht, dass ein reines Reagieren nicht ausreicht, sondern dass der Filehoster aktiv eine Verantwortung dafür übernehmen muss, dass die Urheberrechtsverletzungen über seinen Dienst unterbunden werden.“ Es handle sich aber um einen „langwierigen Rechtsfindungsprozess“, in dem die Verantwortlichkeiten von Filehostern näher bestimmt würden. [Christof Kerkmann/fm]

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4 Kommentare im Forum

  1. AW: BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht So what!? Das ist ein typischer Pyrrhus Sieg der Medienindustrie! Da wird halt mal wieder ausgewichen auf Filehoster in Russland, Südamerika etc. oder die Kids tauschen vermehrt direkt per USB! Die Knackprogramme aus der Karibik haben sie eh und dann wird eine Blu Ray/DVD/CD gerippt auf externe Festplatte/USB Stick gezogen und gegen andere Titel im Freundeskreis getauscht. Mit der Einstellung das die Konsumenten der Feind sind wird die Medienindustrie diesen Kampf nie gewinnen können!
  2. AW: BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht Ist ja auch super einfach die Passwort geschützte datei xyzabcd.rar als illegale Kopie zu identifizieren.
  3. AW: BGH-Urteil im Rapidshare-Prozess: Filehoster in der Pflicht Mit Passwort ist aber dann ein sehr eingeschränkter Zugriff und somit nicht für alle weltweit verfügbar. Das ist immerhin ein großer Unterschied, als wenn die Datei für jedermann verfügbar und sichtbar ist. So weit mir bekannt ist, war ja anfangs auch das die Intention dieser Sharing-Plattformen und nicht etwas für die ganze Welt verfügbar zu machen. Damit haben sich die Plattformen und User selbst ein Bein gestellt und maulen nun über die Härte des Gesetztes und ihr eigenes Tun. Ich finde das Urteil gut und richtig! Wenn man zu gierig wird, muss irgendwer/-was diesem Wahn Einhalt gebieten. Wenn es alles kostenlos gibt, gibts bald keine Künstler, Waren usw. mehr, weil die Einnahmen dazu fehlen. Es kann nix kostenlos geben! Oder wir drehen das Rad der Zeit wieder zurück zum Tauschgeschäft. Kommt nur etwas Blöde, wenn man als glatzköpfiger Bäcker einem Frisör ein Brot gibt. Der Frisör hat ja nix zu frisieren oder schreiden.
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