Bitkom fordert einheitliche Widerrufsbelehrung für Online-Geschäfte

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Berlin – Mehr Praxisnähe beim Widerrufsrecht von Online-Käufern fordert der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) vom Gesetzgeber.

Das Widerrufsrecht schützt Verbraucher seit dem Jahr 2000 auch für Online-Geschäfte. So kann der Kunde mindestens zwei Wochen nach Lieferung die Ware zurückgeben. Auch ist vorgeschrieben, dass die Internet-Shops darüber zu informieren haben.

Doch die so genannte Widerrufsbelehrung ist für Händler oft schwer zu formulieren. „Wir brauchen dafür einen eindeutigen und verständlichen Mustertext“, fordert Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. „Erst dann gibt es echte Rechtssicherheit für Verkäufer und Kunden.“
 
Das Bundesjustizministerium hat jetzt zwar einen Entwurf vorgestellt, der einen veralteten Mustertext von 2002 ersetzen soll. Doch auch mit der neuen Version kann sich der Bitkom nicht anfreunden. „Der Text umfasst in normaler Schrift vier DIN-A4-Seiten“, kritisiert Rohleder die Praxisferne dieses Vorschlags. „Das liest in der Praxis niemand, und bei Bestellungen per Handy ist die Belehrung auf den kleinen Displays nicht wirklich darstellbar.“
 
Der Bitkom drängt die Politik nun, eine kompaktere Widerrufsbelehrung zu formulieren, die Gesetzesrang haben sollte. Der bisherige Mustertext hat lediglich den Rang einer Verordnung und ist vor Gericht leicht angreifbar. [lf]

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