Blucom-Patente auf gutem Wege

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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München – Am Rande der Medientage in München hatte DIGITAL FERNSEHEN die Gelegenheit, hinter die Kulissen eines inzwischen viel diskutierten Patentanmeldeverfahrens zu schauen.

Konkret ging es um die von APS zum Patent angemeldete Blucom-Technologie. Durch die Möglichkeiten der Interaktion zwischen Handy und Fernsehprogramm stellt Blucom ein gutes Beispiel für einen Mehrwert dar, der das digitale Fernsehangebot sinnvoll ergänzt. Der Patentanwalt des Unternehmens nahm sich die Zeit, die Einzelheiten eines solchen Verfahrens zu erläutern.

In demGespräch mit DIGITAL FERNSEHEN verwies der Patentanwalt vor allem auf die Komplexität von Patentanmeldeverfahren. Bei sich möglicherweise überschneidenden Patentanmeldungen gehe es nicht nur um das Datum der Einreichung. Auch die Frage, was in einer Patentanmeldung tatsächlich offenbart und beansprucht ist, spiele eine gewichtige Rolle.
 
Im Blick auf Blucom sei wesentlich, dass das von APS zum Patent angemeldete Verfahren sich konkret auf die Kommunikation und Synchronisation der Daten auf dem Handy bezieht – ein Aspekt, der seiner Auffassung nach in einer früheren, in der Öffentlichkeit diskutierten Philips-Patentanmeldung in dieser Weise nicht vorkomme. Mit der Veröffentlichung seiner eigenen Patentanmeldung habe APS bereits einstweiligen Schutz dafür erhalten.
 
Zur Philips-Patentanmeldung zeigten öffentlich einsehbare Rechercheergebnisse des Patentamtes, dass auch bereits vor der Einreichung dieser Patentanmeldung eine ähnliche Technologie aus den USA öffentlich bekannt war, so dass die Philips-Patentanmeldung in der gegenwärtigen Fassung voraussichtlich nicht zu einem Patent führen werde. Hingegen sei er optimistisch, dass APS für das bereits einstweilig geschützte Verfahren zur Synchronisation der Daten auf dem Handy ein Patent erhalten werde.

Der Patentanwalt von APS unterstrich auch noch einmal die Gründlichkeit, mit der APS die Recherche im Umfeld der eigenen Anmeldungen betrieben habe. „Das Monitoring hatte und hat alle uns bekannten Patentanmeldungen und Patente relevanter Wettbewerber im Blick.“
APS sei selbstverständlich daran interessiert, eigene Investitionen und Aufwendungen Dritter gegen alle Eventualitäten zu schützen. Und man tue das in Sachen Blucom nach bestem Wissen und Gewissen.
 
Zum Schutz gegen Nachahmer hat APS mehrere Patentanmeldungen eingereicht, die neben der oben erwähnten Kommunikation und Synchronisation der Daten auf dem Handy auf weitere Aspekte des Systems gerichtet sind. Allerdings ist das Patentierungsverfahren nicht nur sehr komplex, sondern auch sehr langwierig. „Die übliche Dauer, d.h. der Durchschnittswert des Europäischen Patentamts, von der Einreichung einer Patentanmeldung bis zur Veröffentlichung der Patenterteilung ist 45 Monate, also fast vier Jahre“, so der Patentanwalt von APS. Bei einem Teil der Anmeldungen von APS sei man aber aufgrund der bereits vorliegenden Rechercheergebnisse des Patentamts optimistisch, in deutlich kürzerer Zeit zur Patenterteilung zu kommen. [fp]

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