Bund empfiehlt gesetzliche Maßnahmen gegen Adblocker

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Im Kampf gegen die Werbeblocker könnte den Verlegern der Gesetzgeber zu Hilfe kommen. Im Abschlussbericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz wird die Prüfung gesetzlicher Maßnahmen empfohlen. Kritiker sehen darin ein Ende der Selbstbestimmung der User.

Der Kampf der Verleger und der werbetreibenden Industrie gegen die sich immer weiter verbreitenden Adblocker scheint bisher aussichtslos. Trotz Gegenmaßnahmen wollen immer mehr Nutzer entsprechende Software nutzen. Und auch vor Gericht endete die Versuche von Axel Springer, RTL und Co. gegen das Geschäftsmodell von Eyeo, Entwickler der am weitesten verbreiteten Software „Adblock Plus“, endeten bisher mit Niederlagen. Nun könnte zumindest in Deutschland Hilfe vom Gesetzgeber kommen: Denn in ihrem Abschlussbericht empfiehlt die Bund-Länder-Kommission der Länder eine Prüfung, „ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken ggf. eine gesetzliche Flankierung geboten ist.“

Die zuständige AG Kartellrecht/Vielfaltssicherung erachtet Werbeblocker dabei als rechtswidrig und sieht eine Lösung in einem „Integritätsschutz für journalistisch-redaktionelle digitale Produkte vergleichbar dem Gedanken des Signalschutzes im Rundfunkrecht“.
 
Ein Vorhaben, das von Kritikern wie dem Verein Load e.V. abgelehnt wird. „Es kann nicht Aufgabe der Politik sein, bestimmten Teilen der Informationswirtschaft zu einem gesetzlich geschützten Geschäftsmodell zu verhelfen“, so der Vorsitzende Jimmy Schulz. Zudem habe jeder Bürger das Recht, keiner Werbung ausgesetzt zu sein, des Weiteren würden Adblocker auch genutzt, um Datenvolumen zu reduzieren und sich vor Viren zu schützen.
 
Die Argumentation der Verleger, dass Werbung zur Refinanzierung ihrer Seiten nötig sei, kann der Verein zwar nachvollziehen, allerdings wird auch angemerkt, dass „das Fehlen nachhaltiger Geschäftsmodelle der Verleger im Internet“ nicht auf Kosten der Nutzerrechte gelöst werden könne. Ob es zu einer Prüfung kommt, wird auch vom laufenden Prozess vor dem  Oberlandesgericht in Köln abhängen. Am Donnerstag soll eine Grundsatzentscheidung im Fall Axel Springer gegen Eyeo getroffen werden. [buhl]

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103 Kommentare im Forum

  1. ich empfehle gesetzliche maßnahmen gegen so ein dummes gelaber. aber von unserer bundescrew ist man so was schon lange gewohnt.
  2. Wundert so etwas wirklich irgendwen bei der Regierung? Ich sage nur, jedes Volk bekommt die Regierung, die es verdient. Also nächstes Mal Augen auf beim Kreuzchen machen.
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