Berlin – Die BITKOM weigern sich vehement gegen eine weitere Geräteabgabe für das legale Kopieren von Musik und Bildern.
Die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes teilte Ende vergangener Woche mit, dass sie eine Pauschale von 15 Euro für jedes in Deutschland verkaufte Gerät für angemessen hält.
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) lehnt dies allerdings strikt ab. Der Schiedsspruch ist das Ergebnis eines anderthalbjährigen Streits zwischen Computerherstellern und Verwertungsgesellschaften. Dabei geht es um die Forderungen für die Jahre 2002 bis 2005.
Als Gründe für die Ablehnung der Entscheidung nennt der Vizepräsident des BITKOM, Jörg Menno Harms, neben der zusätzlichen Belastung der Verbraucher den Effekt der Wettbewerbsverzerrung, der Händler und Herstellern schade. In keinem europäischen Land würde so eine Abgabe gezahlt, so Harms.
Die Hersteller überweisen schon jetzt Abgaben an die Verwertungsgesellschaften. So wird für jeden eingebauten CD-Brenner 7,21 Euro fällig, für DVD-Brenner sind es zwei Euro mehr. Neben der Abgabe für das legale Kopieren von Bild- und Tondateien fordern die Verwertungsgesellschaften zusätzlich eine zweite PC-Abgabe für die Fähigkeit des Computers zum Photokopieren. Dafür sind derzeit zwölf Euro im Gespräch. [mg]
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