Drosselverbot: Verbraucherschützer prüfen weitere Klagen

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Nach dem Erfolg gegen die Telekom erwägen die Verbraucherschützer auch gegen andere Internet-Anbieter zu klagen, die bei Flatrates mit einer Drosselung der Geschwindigkeit drohen. Es gebe immerhin noch andere Firmen, die Volumenbegrenzungen als Flatrates bewerben.

Nachdem die Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen in dieser Woche bereits der Telekom einen Strich durch die Rechnung gemacht haben, könnten bald schon auch andere Internet-Anbieter vor Gericht um ihre Tempo-Drosselung bei der Überschreitung eines bestimmten Datenvolumens kämpfen müssen. Denn die Verbraucherzentrale NRW hat nach dem richterlichen Verbot für die Telekom offenbar Blut geleckt. „Wenn das Urteil rechtskräftig wird, werden wir uns genau überlegen, ob wir auch andere Firmen abmahnen müssen“, sagte Thomas Bradler, Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale NRW, gegenüber der „Rheinischen Post“ (Donnerstagsausgabe).

Es gebe neben der Telekom immerhin noch andere Unternehmen, die Flatrates im Festnetz bewerben und dann in Wahrheit doch Volumengrenzen haben, fuhr der Sprecher fort. Zu diesen gehören beispielsweise der Kabelanbieter Kabel Deutschland, der ein Tageslimit für seine Kunden hat, oder auch Telefonica und O2, die ebenfalls monatliche Datengrenzen einführen wollen. Auf sie könnten nun ebenfalls Klagen von Seiten der Verbraucherschützer zukommen, die zur Unterlassung dieser Praxis auffordern.
 
Am Mittwoch hatte das Kölner Landgericht der Telekom die Anwendung einer Tempo-Bremse bei Internet-Flatrates verboten. Die Richter sahen in diesem Vorgehen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden, da diese nach Erreichen der Drosselgrenze eine erheblich geringere Geschwindigkeit nutzen können, als bei Vertragsabschluss vereinbart. Daher erklärten sie die entsprechenden Vertragsklauseln für unzulässig. Zudem wären von dieser Maßnahme nicht nur Vielsurfer betroffen, wie die Telekom argumentiert, sondern ein größeres Publikum.
 
Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste die Telekom die entsprechenden Klauseln aus ihren Verträgen streichen und dürfte die Geschwindigkeiten damit auch nicht mehr drosseln. Eine Rechtsgrundlage würde dann fehlen. Noch hat der Bonner Konzern allerdings Zeit, vor dem Oberlandesgericht gegen das Urteil vorzugehen. Entsprechende Absichten hat die Telekom, die die Entscheidung der Richter nicht nachvollziehen kann, bereits bekundet. Man wolle das Urteil genau prüfen und dann „voraussichtlich Berufung einlegen„, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. [fm]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Drosselverbot: Verbraucherschützer prüfen weitere Klagen Ja bitte! Lasst es rappeln im Karton. Es ist ja nicht das rosa T allein, das drosselt. Und wenn sie in Berufung gehen, einfach mitgehen und nicht davon kommen lassen!
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