Frankfurt – Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Hans Hugo Klein kritisiert die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für ihre geplanten Digitalstrategien. Klein wirft ihnen „ungehemmten Expansionstrieb“ vor.
In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) sagte der ehemalige CDU-Politiker: „Die kennen keine Grenzen bei der Ausdehnung ihrer Macht und ihres Selbstbewusstseins“.
Mit der Äußerung, dies sei eine typische Beobachtung bei Einrichtungen, die durch öffentliche Mittel finanziert werden, verschärfte er seine Kritik. Laut Klein sei das Bewusstsein verloren gegangen, dass öffentliche Anstalten nur einen begrenzten Auftrag hätten. Die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten hätten das Grundrecht der Rundfunkfreiheit „völlig aus dem Blickfeld verloren“, moniert der Jurist in der Donnerstagausgabe der „FAZ“. Seiner Ansicht nach umfasse weder die wirtschaftliche Tätigkeit, noch die die großzügige Ausdehnung auf das Internet und die neuen Medien, den klassischen Rundfunkauftrag.
Vor kurzem stellten die Öffentlich-Rechtlichen ihre zukünftigen Digitalstrategien vor. Diese sehen eine verstärkte Präsenz im Internet vor. Wettbewerber sehen dadurch das wirtschaftliche Gleichgewicht sowie die freie Presse an sich gefährdet. Nach ihrer Ansicht ist nur ein programmbegleitender Auftritt möglich. Bereits im Frühjahr wurde das Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland von der EU-Kommission unter Auflagen eingestellt. Dort wird festgehalten, dass kommerzielle Aktivitäten, die nicht zum öffentlichen Auftrag gehören, besonders bei neuen Digitalprogrammen und Online-Produkten nicht mit Rundfunkgebühren querfinanziert werden. [fp]
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