„FragDenStaat“ unterliegt in Rechtsstreit mit Bundesregierung

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Im juristischen Streit zwischen der Bundesregierung und der Plattform „FragDenStaat“ um die Veröffentlichung eines Glyphosat-Gutachtens hat das Portal eine Niederlage kassiert.

Das Landgericht Köln entschied per einstweiliger Verfügung, dass das von der Initiative angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) nicht im Internet veröffentlicht werden darf (Aktenzeichen 14 O 86/19).
 
„Gegen die Verfügung in Köln werden wir Widerspruch einreichen“, verkündete Arne Semsrott von „FragDenStaat“ am Mittwoch. „Wenn es nötig ist, ziehen wir mit dem Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof.“ Zugleich rief die Initiative die Bürger dazu auf, das Gutachten ebenfalls von dem Institut anzufordern. Zwar dürfe niemand das Dokument veröffentlichen – aber jeder habe das Recht, das Dokument nach dem Informationsfreiheitsgesetz als Privatkopie zu erhalten.

Auch „FragDenStaat“ hatte mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Stellungnahme des Instituts zu möglichen Gesundheitsgefahren durch Glyphosat angefordert. In dem Papier geht es unter anderem um Untersuchungen zu Tumoren, die durch Glyphosat ausgelöst worden sein könnten. Es wurde dann ohne Zustimmung der Behörde im Netz publiziert. Daraufhin leitete das Bundesinstitut – unter Verweis auf das Urheberrecht – rechtliche Schritte ein und schickte eine Abmahnung an den Verein Open Knowledge Foundation, den Betreiber von „FragDenStaat“. Dieser ließ jetzt mit einer sogenannten negativen Feststellungsklage klären, ob das Gutachten veröffentlicht werden darf.
 
„FragDenStaat“ ist ein 2011 gegründetes Projekt der Open Knowledge Foundation Deutschland. Über die Webseite können Bürger Informationsanfragen stellen. In der vergangenen Woche hatte die Plattform bereits Klage gegen die Bundesregierung vor dem Berliner Landgericht erhoben, um feststellen zu lassen, dass staatliche Dokumente grundsätzlich veröffentlicht werden dürfen. [dpa]

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15 Kommentare im Forum

  1. Das Deine Aussage vollkommender Nonsens ist, ist Dir hoffentlich klar (und auch derer die das mit Gefällt mir markiert haben).
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