GMail-Streit: Google muss Datenschutz überarbeiten

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Ein Urteil mit Folgen? Laut dem Verwaltungsgericht Köln ist Googles GMail ein Telekommunikationsdienst und muss entsprechend bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Das hätte dann Auswirkungen auf den Datenschutz und Überwachungs-Schnittstellen.

In der Diskussion um den Datenschutz könnte es zu einer neuen Entwicklung kommen. Denn wie das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch bekannt gab, soll Google sein E-Mail-Angebot GMail künftig in Deutschland als Telekommunikationsdienst anmelden. Dieses Urteil war bereits am 11. November gefällt worden.

Damit lehnte das Gericht eine Klage von Google ab, das sich gegen zwei Aufforderungen der Bundesnetzagentur vom Juli 2012 und Dezember 2014 juristisch zur Wehr gesetzt hatte. Die Bundesnetzagentur hatte dem Suchmaschinen-Riesen mit Zwangsgeld gedroht, sollte er den E-Mail-Dienst nicht anmelden.
 
Google weigerte sich, da es in seinen Augen die Voraussetzungen für den Betrieb eines Telekommunikationsdienstes nicht erfülle, da es die technische Signalübertragung bei E-Mails über das offenen Internet nicht kontrolliere. Diese Meinung teilte das Verwaltungsgericht nicht. „Auch wenn Google für die Signalübertragung keine eigenen Telekommunikationsnetze, sondern das offene Internet nutze, sei bei einer wertend-funktionalen Betrachtung die Signalübertragung gleichwohl überwiegend ihrem E-Mail-Dienst zuzurechnen“, hieß es in der Urteilsbegründung.
 
Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen auch für andere Online-Dienste haben, da hierdurch „weitere Rechte und Pflichten nach dem Telekommunikationsgesetz entstehen könnten, z.B. im Hinblick auf Anforderungen des Datenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit“, wie das Kölner Gericht in seiner Erklärung weiter vermerkte. Dies wäre ganz im Sinne anderer Telekommunikationsanbieter wie beispielsweise der Telekom, die schon länger eine Gleichstellung mit Internet-Services verlangen.
 
Noch kann Google jedoch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster gegen das Urteil Berufung einlegen, was laut Brancheninsidern auch passieren wird. Eine offizielle Stellungnahme des US-Unternehmens ist bisher jedoch nicht erfolgt. [buhl]

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1 Kommentare im Forum

  1. die kriegen eh eine reingedrückt. wird die aber kaum interessieren. Seit wann gewinnt Datenschutz. das wäre mal was ganz Neues.
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