Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) stuft Internet-TV- und Webradio-Angebote mit mehr als 500 parallelen Teilnehmern als Rundfunk ein, der reguliert werden muss.
Aufgrund der zunehmenden Bedeutung des Internets als Übertragungsweg für Rundfunkangebote hat die KEK am Freitag darauf hingeweisen, dass auch rein internetbasierte Angebote gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 RStV zulassungsbedürftig sind und der medienrechtlichen Konzentrationskontrolle durch die KEK unterliegen, sofern sie von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden können.
Zur Abgrenzung seien die sich aus dem Rundfunkstaatsvertrag ergebenden sowie in verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung entwickelten Kriterien heranzuziehen, so die KEK. Bei rein über das Internet verbreiteten Angeboten sei insofern entscheidend, ob es sich um an die Allgemeinheit gerichtete, audiovisuelle Darbietungen handelt, die für die Meinungsbildung relevant sind. Die Meinungsbildungsrelevanz hänge von der Suggestivkraft, der Aktualität und der Breitenwirkung des jeweiligen Angebots ab.
Aktualität und Suggestivkraft entsprechen bei über das Internet verbreiteten audiovisuellen Inhalten dem herkömmlichen Fernsehen. Unterschiede bestünden aber in der Regel noch hinsichtlich der Breitenwirkung. Diese liegt beim Rundfunk in der zeitgleichen Erreichbarkeit einer Vielzahl von Nutzern, wobei die potentielle Erreichbarkeit genügt. Aufgrund der technischen Eigenheit kommt es bei der Übertragung über das Internet hinsichtlich der maximal möglichen gleichzeitigen Abrufe eines Angebotes laut KEK auf die Übertragungskapazität des Senders (Servers) an.
Die KEK nimmt nun in Übereinstimmung mit der DLM an, dass eine für die Einstufung als Rundfunk genügend hohe Verbreitung erreicht wird, wenn ein Angebot von 500 oder mehr Nutzern gleichzeitig abgerufen werden kann. Die Angebote müssen sich dabei zumindest auch an Nutzer in Deutschland richten. Dies sei in der Regel der Fall, wenn sie in deutscher Sprache angeboten werden oder Inhalte mit Deutschlandbezug aufweisen würden. [fp]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com