Kennzeichnungspflicht für In-App-Käufe

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„Kostenlose“ Apps mit teuren Zusatzfunktionen müssen auch so gekennzeichnet werden. Dies forderten Verbraucherschützer von Google und Apple – und konnten ihre Forderungen durchsetzen.

Dürfen als kostenlos ausgeschriebene Apps überhaupt so bezeichnet werden, wenn in ihnen Zusatzfunktionen enthalten sind, für die der Nutzer zahlen soll? Diese Frage ist seit dem Sommer ein brisantes Diskussionsthema zwischen europäischen Verbraucherschützern auf der einen und Google beziehungsweise Apple auf der anderen Seite.

Wie der „Spiegel“ gestern berichtete, konnte die EU-Kommission in dieser Auseinandersetzung nun einen kleinen Sieg über die beiden Konzerne erringen. Sowohl im Google Playstore als auch im Appstore müssen kostenlos installierbare Apps nun extra gekennzeichnet werden, sobald sie kostenpflichtige Zusatzfunktionen – sogenannte In-App-Käufe – enthalten. So steht bei Google seit Ende September „Installieren“ auf dem Download-Button, bei Apple heißt es „Laden“ statt „kostenlos“. Enthalten Apps In-App-Käufe, so wird dies unter dem Button gekennzeichnet.
 
Einen weiteren Schritt in Richtung Verbraucherschutz machten Google und Apple, indem sie innerhalb ihrer Stores die Voreinstellungen für die Passwortabfrage änderten. Seitdem Apple zu Beginn des Jahres 32,5 Millionen Dollar an Eltern zurückzahlen musste, deren Kinder unbemerkt teure Zusatzfunktionen gekauft hatten, fordert der Konzern jedes Mal zur Passworteingabe auf. Google zog nach und verlangt mittlerweile für jeden einzelnen In-App-Kauf ein Passwort.
 
Da die Forderungen an die Konzerne bis dato lediglich von europäischen Verbraucherschützern gestellt wurden, werden die Änderungen vorerst auch nur innerhalb Europas gelten. Wie ein Google-Sprecher erklärte, möchte man die neuen Kennzeichnungen aber nach und nach auch in Ländern außerhalb Europas umsetzen. [kh]

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1 Kommentare im Forum

  1. AW: Kennzeichnungspflicht für In-App-Käufe Die Verbraucherschützer sollten mal einen Ausflug in den Windows Store machen.
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