Konkretere Regeln für „Call-In-Formate“ gefunden

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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München – Medienaufsicht und private TV-Veranstalter haben sich auf Regeln für die Ausstrahlung von so genannten Call-In-Formaten geeinigt.

Bei einem Treffen am Donnerstag in München einigten sich beide Seiten bereits grundsätzlich auf Anwendungs- und Auslegungsregeln, wie die bayerische Landesmedienanstalt mitteilte. Ein detaillierter Maßnahmenkatalog befinde sich in der Abstimmung.

Der Vorsitzende der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz der Landesmedienanstalt, Norbert Schneider, zeigte sich zuversichtlich, dass der „erschlaffte Grundwille“ zur „gelenkten Selbstkontrolle“ wiederbelebt werden könne. Die gestiegene Zahl von Zuschauerbeschwerden hatte bei der Medienaufsicht zu dem Schluss geführt, dass die im Herbst 2005 mit den TV-Anbietern vereinbarten Regelungen nicht „exakt genug“ greifen.
 
Grundlage für den neuen Anlauf zu einer freiwilligen Selbstkontrolle ist der seit Anfang April vorliegende Entwurf der Landesmedienanstalt für die Aufsicht über Fernseh-Gewinnspiele. Das Papier sieht unter anderem vor, dass bei Wortsuchspielen nur Wörter verwendet werden dürfen, die in Nachschlagewerken oder allgemein erhältlichen Publikationen auftauchen.
 
Zentrale Punkte sind zudem der Abbau von künstlichem Zeitdruck durch die Moderation, die Offenlegung der technischen Mechanismen, eine Dokumentation der ausgezahlten Gewinne sowie die Konkretisierung und Transparenz von Auflösungen. (ddp-bay)[lf]

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1 Kommentare im Forum
  1. AW: Konkretere Regeln für "Call-In-Formate" gefunden Laßt mich raten: Der Raubzug durch die Geldbörsen der Zuschauer wird fair geteilt. Die Landesmedienanstalten bekommen ihren Anteil und sind dafür still.
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