Linke will Netzneutralität gesetzlich festschreiben

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Die Fraktion der Partei Die Linke will die Netzneutralität gesetzlich festschreiben lassen und hat die Regierungsfraktionen dazu aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen. Als Anlass sehen die Politiker die aktuellen Pläne der Deutschen Telekom, eigene Dienste von der geplanten Volumenbegrenzung bei DSL-Anschlüssen auszunehmen.

Die Bundestagsfraktion der Partei Die Linke hat in der vergangenen Woche einen Vorstoß unternommen, die Netzneutralität in Deutschland gesetzlich festschreiben zu lassen. Demnach solle die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf vorlegen, welcher die Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz entsprechend bestimmter Kriterien festschreibt. Bei der Begründung des Antrags verwies die Fraktion auf eine Erklärung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“, wonach das Internet enorme Potentiale für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung bietet. Seine Innovationskraft verdanke es dabei dem offenen „Zugang für Nutzer und Anbieter sowie der Übermittlung von Datenpaketen ohne Diskriminierung unabhängig von Sender und Empfänger.“

Trotz dieser Feststellung habe sich die Enquete-Kommission im Oktober 2011 nicht auf eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität einigen können, da die Koalitionsfraktionen zu jener Zeit die Auffassung vertraten, dass in Deutschland keine akute Gefahr der Netzneutralität erkennbar sei. Nach Ansicht der Fraktion Die Linke ist diese Einschätzung jedoch angesichts der Ankündigung der Deutschen Telekom, in Zukunft ein Datenvolumen für DSL-Anschlüsse einzuführen, überholt.
 
Knackpunkt sei aus Sicht der Fraktion vor allem die Tatsache, dass eigene Dienste der Telekom und unter Umständen auch Dienste ausgewählter Anbieter auf das Datenvolumen nicht angerechnet werden sollen. Ein offener und diskriminierungsfreier Zugang würde damit ernsthaft in Frage gestellt. Die Deutsche Telekom argumentiert hingegen, dass ihr IPTV-Angebot Entertain, welches von der Volumenbegrenzung ausgenommen sein soll, als eigenständiger Dienst verkauft wird und nur für jene Nutzbar sei, die diesen extra bezahlen.
 
Auch SPD und Grüne hatten sich bereits für eine gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität ausgesprochen. [ps]

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