Links im Internet: Was darf man verlinken?

4
126
Bild: © Victoria - Fotolia.com
Bild: © Victoria - Fotolia.com

Der Europäische Gerichtshof muss sich gerade mit der Frage auseinandersetzen, was verlinkt werden darf. Im konkreten Fall geht es darum, in welchem Fall eine Verlinkung urheberrechtlich verboten ist.

Hyperlinks sind wesentlicher Bestandteil des Internets, sie vernetzen die Inhalte miteinander. Doch was darf im Internet eigentlich verlinkt werden? Eine Frage, mit der sich der Europäische Gerichtshof derzeit auseinandersetzen muss. Gegenstand der Untersuchung ist dabei das Urheberrecht, das eine Weiterverbreitung unzulässig machen kann und daher verboten ist. So muss die Frage geklärt werden: Verstößt derjenige, der auf eine urheberrechtlich bedenkliche Website weiterleitet, gegen das Gesetz?

Anlass des Verfahrens sind dabei Nacktfotos aus dem „Playboy“, die den niederländischen TV-Star Brit Dekker zeigen. Schon vor der Veröffentlichung des Magazins waren die Bilder auf einer australischen Website zu sehen – ohne Einverständnis des Rechteinhabers, sodass in diesem Fall das Urheberrecht verletzt wurde. Nun verlinkte jedoch ein niederländischer Internetblog die australische Seite. Gegen den niederländischen Blog zogen daraufhin der „Playboy“ sowie Dekker vor Gericht. Nachdem in den Niederlanden alle Instanzen ausgeschöpft sind, muss nun der Europäische Gerichtshof entscheiden. Das Urteil wird erst in den nächsten Monaten erwartet.
 
Seit Donnerstag liegt jetzt allerdings ein unabhängiges Gutachten des Generalanwaltes vor, dem die Richter in der Mehrheit der Fälle folgen. So scheint sich anzudeuten, dass die Verlinkung urheberrechtlich unbedenklich ist, denn das vorgelegte Gutachten sieht in dem Setzen eines Linkes keine Urheberrechtsverletzung: Nicht der Verlinkende macht die Urheberrechtsverletzung der Öffentlichkeit zugänglich, diese sei auch schon vorher im Internet zu finden. Allerdings gelte dies nur für frei zugängliche Websites.
 
Erst wenn der Link den Zugang zu dem geschützten Werk erst ermöglichen würde, würde sich auch der Verlinkende strafbar machen, stellt das Gutachten klar. Rechtsgültig ist das Urteil, das in ein paar Monaten erwartet wird, dann auch für deutsche Nutzer. [kw]

Bildquelle:

  • Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com

4 Kommentare im Forum

  1. Und der kleine Jochen Maas, der fette Sigi-Pop und ihre Spetzels mit Stutenbissigkeit gegenüber der AfD könnne von Hans-Peter Maaßen etwas über die richtige Verrechtung lernen anstatt hirnlos herumzuproleten.
Alle Kommentare 4 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum