Medienwächter drängen Web-TV-Seiten zur Lizenzierung

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Potsdam – Web-TV-Angebote, die mehr als 500 Nutzer gleichzeitig erreichen können, fallen unter die Definition für Rundfunk und sind damit lizenzpflichtig. Dafür müssen die Seiten die Auflagen der Landesmedienanstalten und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erfüllen.

Derzeit versuchen die Medienwächter, auf die neuen Entwicklungen im Internet zu reagieren. Unterliegen Radio- und TV-Sender aufgrund ihrer starken Relevanz für die öffentliche Meinungsbildung erheblichen Einschränkungen können Internet-Sender bisher häufig ungestört und unkontrolliert auf Sendung gehen. Um dies zu unterbinden, haben die Medienwächter bestehende Regelungen auf das Internet ausgeweitet, nun müssen die entsprechenden Anbieter auf die Lizenzpflicht ihrer Inhalte hingewiesen werden.

Laut Definition der KEK und der Medienregulierer ist Web-TV dann Rundfunk, wenn es sich um audiovisuelle Angebote handelt, die an eine Allgemeinheit gerichtet und für die Meinungsbildung relevant sind. Die Meinungsbildungsrelevanz hängt von der Suggestivkraft, der Aktualität und der Breitenwirkung des jeweiligen Angebots ab. Auch ist ein Deutschlandbezug notwendig, was bereits durch eine Berichterstattung in deutscher Sprache gewährleistet ist.
 
Doch ab wann kann man beim Web-TV von Breitenwirkung sprechen? Hier haben sich die KEK und die Landesmedienanstalten darauf geeinigt, dass ab einer Schwelle von 500 möglichen gleichzeitigen Abrufern eines Angebotes die kritische Masse erreicht ist. Dann ist nämlich anzunehmen, dass allein schon von der technischen Auslegung her von den Betreibern eine entsprechende Breitenwirkung angestrebt wird. [lf]

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3 Kommentare im Forum

  1. AW: Medienwächter drängen Web-TV-Seiten zur Lizenzierung die wollen doch nur die websender verdrängen, damit es keine konkurrenz fürs normale TV gibt...und natürlich abzocken, das auch !
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