Düsseldorf – „Im Interesse der Nutzer ist eine präzisere Rechtsgrundlage nötig“, fordert der Vorsitzende der „Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Landesmedienanstalten“ (GSPWM) Norbert Schneider.
Damit nimmt Schneider zum wiederholten Mal die Medienpolitik in die Pflicht. Gegenüber dem Hessischen Rundfunk plädierte der GSPWM-Vorsitzende in diesem Zusammenhang für eine Regelung im Rundfunkstaatsvertrag, „damit wir den Zuschauer in Einzelfällen besser vor problematischen Methoden der Anbieter schützen können.“
Gegenwärtig gebe es laut Schneider keine solche Norm. Anders als etwa bei Verstößen gegen Werbebestimmungen seien deshalb Geldbußen bei Verstößen gegen Gewinnspielregeln nicht möglich. Es bleibe nur der Weg über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Stein des Anstoßes war ein Betrugsversuch innerhalb einer 9Live-Spielshow, in der man aufgrund von Tonproblemen ein Kommando der Moderatorin an die Regie mithören konnte. Wie DIGITAL FERNSEHEN berichtete, forderte die Moderatorin den Regisseur auf, die „Zufallssirene“ so zu beeinflussen, dass sie später losgeht und so die Anrufer noch länger in der Warteschleife gehalten werden können. Damals kam es zu keiner Beanstandung der Medienwächter, weil die Gesetze dies nicht zugelassen haben und der Regisseur das Kommando nicht befolgt hatte.
Auf diesen Fall nahm Schneider direkt Bezug, als er den „Hot Button“ kritisierte – also die Zufallssirene: „Der Zuschauer muss reelle Chancen haben zu gewinnen – auch der ‚Hot Button‘ darf dieses Grundprinzip nicht berühren.“ Als kritisch bezeichnete er es, dass einige Veranstalter Spielregeln bzw. Lösungen nicht ausreichend erläuterten. Auch Gewinnchancen müssten transparent dargestellt werden: „Man muss Spiele auch spielen können, sonst gewinnt nur der Sender und nicht der Spieler.“[lf]
Bildquelle:
- Technik_Web_Artikelbild: © Victoria - Fotolia.com