Napster muss sich in Sachen Werbung zurückhalten

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Weil der Musikanbieter Napster damit geworben hatte, erster Anbieter Deutschlands mit Musikflatrate zu sein, flatterte dem in Luxemburg ansässigen Unternehmen eine einstweilige Verfügung auf den Tisch.

Die Stuttgarter Musik-Plattform Staytuned ließ per gerichtlichen Bescheid des Landgerichts Köln diese Werbung untersagen. Hintergrund: Der in Luxemburg ansässige Musikanbieter Napster hatte am 8. Dezember 2005 sein Internet-Angebot in Deutschland gelauncht und sich selbst als ersten Music-Flatrate-Anbieter in Deutschland bezeichnet. Da Staytuned jedoch bereits seit längerem seinen Musikabodienst in Deutschland per Streamingverfahren betreibt, mahnte Staytuned Napster nun erfolgreich ab. Bei Zuwiderhandlung droht Napster eine Ordnungsstraße von 250 000 Euro. [mg]

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