NDR erlaubt freie Vervielfältigung von TV-Beiträgen

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Hamburg – Im Rahmen eines Pilotversuchs, der am Mittwoch beginnt, stellt der NDR ausgewählte Beiträge seines Medien-Magazins „Zapp“ und der Satire-Sendung „Extra 3“ im Internet unter einer so genannten „Creative-Commons-Lizenz“ zur Verfügung.

Dahinter verbirgt sich eine flexible Handhabung von Nutzungsrechten. Sie erlaubt es Internet-Usern, die unter einer solchen Lizenz stehenden Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten und ihrerseits öffentlich zugänglich zu machen. Dazu müssen sie drei Bedingungen erfüllen: Immer muss der NDR als Urheber genannt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Inhalte ist nicht erlaubt. Untersagt ist ferner die Bearbeitung des Materials.

„Die Inhalte, die wir im Netz zur Verfügung stellen, haben unsere Zuschauer über die Rundfunkgebühr bereits bezahlt“, erklärt NDR-Intendant Jobst Plog die Hintergründe dieses Projekts. „Weil wir über das Internet speziell junge Zielgruppen erreichen, ist der Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen für uns besonders interessant. Auf diese Weise tragen wir veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung.“ Daran knüpft der NDR-Programmdirektor Volker Herres auch die Hoffnung, dass vielleicht der eine oder andere beim nächsten Mal direkt das Original einschalten könnte.
 
Ganz ohne weitere Hintergedanken wird der NDR dieses Projekt natürlich nicht gestartet haben. In der heiß geführten Diskussion um die Ausweitung des Online-Angebots der Öffentlich-rechtlichen steht vermehrt der Nachweis eines öffentlichen Nutzens der Angebote. Mit Creative-Commons-Lizenzen schafft es die ARD einerseits, die gebührenfinanzierten Inhalte einmal mehr anzubieten und dabei gleichzeitig einen weiteren Schritt bei der Digitalisierungsstrategie zu gehen.
 
Creative Commons gilt in der weltweiten Netz-Gemeinde als Erfolg versprechende Antwort auf die urheberrechtlichen Anforderungen des Internet. Gegründet wurde die gemeinnützige Organisation von dem amerikanischen Verfassungsrechtler und Stanford-Professor Lawrence Lessig. Derzeit hat Creative Commons bereits für die Verwendung in 36 Staaten der Erde Musterlizenzverträge erarbeitet. [lf]

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7 Kommentare im Forum

  1. AW: NDR erlaubt freie Vervielfältigung von TV-Beiträgen guter schritt, und da die CCL halt viele unterarten kennt hat man halt eine restriktive gewählt. ist auch verständlich das man nicht will das andere leute damit geld verdienen oder die sendungen zerschnippeln und in sendungen einarbeiten.... interessant find ich das der download nicht im wmv oder real format vorliegt, wie der stream, sondern im h264 codec. wäre schön wenn man bei solchen angeboten auch mal auf open source codecs zurückgreifen würde.
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