Online-Rekorder Shift TV bittet um Unterstützung

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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München – Der Anbieter des Online-TV-Rekorders Shift TV ruft die Internetnutzer zur Unterstützung auf – heute findet die Revisionsverhandlung am Oberlandesgericht Dresden statt, wo das Unternehmen auf seine Prozessgegner RTL und Sat.1 treffen wird.

RTL und Sat.1 wollen verhindern, dass Internetnutzer mittels eines Online-Videorekorders ihre Programme aufzeichnen können. Die Sendergruppen haben Shift TV schon mehrfach vor Gericht gebracht, eine endgültige, abschließende Entscheidung steht noch aus.

„Wir werden das höchstwahrscheinlich den Bundesgerichtshof entscheiden lassen müssen, hier geht es um die Grundrechte von uns Verbrauchern“, meint Michael Westphal, Geschäftsführer von Shift TV. Da dieser Weg allerdings kostspielig sei, brauche Shift TV die finanzielle Unterstützung durch die User, so Westphal weiter. Näheres gab Westphal leider nicht bekannt. Aufgrund der heutigen Verhandlung war er kurzfristig nicht für ein Statement erreichbar.
 
Privatnutzer haben nach Ansicht von Shift TV ein Recht auf Privatkopien, selbst wenn sie mit einem Online Videorekorder erstellt werden. Da das mit einem Videorekorder erlaubt sei, müsse das auch mit einem Online Rekorder erlaubt sein. Im Gesetz stünde nicht, dass der Rekorder in Armreichweite stehen muß, betonte das Unternehmen. [sch]

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