ProSiebenSat.1 gewinnt gegen Online-Videorekorder

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Leipzig – Der virtuelle Anbieter „onlinetvrecorder.com“ darf zukünftig keine Programme mehr speichern, vervielfältigen, öffentlich zugänglich mache oder Dritten übermitteln.

Dies entschied das Leipziger Landgericht heute und gab damit der Klage von ProSiebenSat.1 nach, die eine Verletzung des Urheberrechts beanstandeten.

Der Internetdienst funktioniert wie ein virtueller Videorekorder, der Nutzern eine Auswahl von Fernsehprogrammen über einen eigenen elektronischen Programmführer (EPG) unentgeldlich anbietet. Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich laut Pressemitteilung „in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Dienstanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen.“[lf]

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