„Sherlock“-Macher: Illegale Version nicht verbreiten

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Die Macher der BBC-Erfolgsserie „Sherlock“ bitten die Fans darum, eine illegale Version der finalen Folge, die nun aufgetaucht ist, nicht weiter zu verbreiten.

Mit Spannung haben Fans auf die finale Folge der jüngsten Staffel aus der Detektivserie „Sherlock“ mit Benedict Cumberbatch gewartet. Kurz vor der Ausstrahlung im BBC-Fernsehen ist nun offenbar eine russische Synchronfassung der Folge im Internet aufgetaucht. Die Macher reagierten mit einem Aufruf, die Version nicht zu verbreiten. Die vierte Sherlock-Staffel lief am 1. Januar an. Die dritte und letzte Folge stand am Sonntagabend im BBC-Fernsehprogramm. In Deutschland sollen die Folgen im Frühjahr bei der ARD zu sehen sein. Zuvor sind sie aber auch bei iTunes verfügbar.

„Wir wissen, dass die dritte Folge von Sherlock illegal ins Netz hochgeladen wurde. Wenn sie euch über den Weg läuft, gebt sie bitte nicht weiter“, war am Samstag auf dem offiziellen Twitter-Account der Fernsehserie zu lesen. Auch Sherlock-Producerin Sue Vertue wandte sich an die Fans. „Russische Version von Sherlock wurde illegal ins Netz gestellt. Bitte nicht teilen. Ihr wart so gut darin, sie frei von Spoilern zu halten. Beinahe geschafft“, schrieb Vertue. [dpa/kw]

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1 Kommentare im Forum

  1. Wenn das gestern FTA schon durch die BBC ausgestrahlt worden ist - was soll der Quatsch, jetzt noch eine Meldung daraus zu machen? Das einzig Wunderbare daran ist, daß die "dank" Spot Beam von Astra 28,2 ausgeschlossene Bevölkerung in den östlichen Bundesländern ab einem gewissen Alter nun vom Russisch-Unterricht in der ehem. DDR profitieren kann ;-)
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