Stuttgart/Landau – Die ARD Mediathek soll die bisherigen Abruf-Angebote auf den Internetseiten aller ARD-Rundfunkanstalten bündeln. Damit dürfen die Inhalte jetzt auf der ARD-Startsteite angeboten werden.
Die Entscheidung des Gremiums fiel nach intensiver Beratung der Konzeption, Finanzierung und Umsetzung der geplanten Online-Mediatheken von ARD und SWR. Der SWR-Rundfunkrat hat dabei die Realisierung der bei der Internationalen Funkausstellung in Berlin erstmals präsentierten Version ausdrücklich als „notwendige und zeitgemäße technische Weiterentwicklung der Online-Angebote der ARD“ begrüßt.
Rundfunkratsvorsitzender Hans Lambert in einer Stellungnahme: „Mit dem Projekt ‚ARD Mediathek‘ gestaltet der SWR einen wichtigen Schritt in die digitale Medienzukunft. Die neue Technik ermöglicht es, die vorhandenen Programmschätze des Rundfunks besser zu nutzen. Es ist ein Angebot für Alle im klassischen Sinn des Rundfunks.“
Die ARD Mediathek wurde von der in Mainz ansässigen Redaktion ARD.de entwickelt, einer Abteilung des Bereichs Neue Medien im SWR. Die Konzeption entstand in enger Zusammenarbeit mit allen Onlinebereichen der ARD. Nach Themen, Marken, Wellen oder Sendungen gegliedert erschließt die ARD Mediathek das im Web vorliegende audiovisuelle Programmvermögen der ARD. Eine leistungsfähige Suchmaschine ermöglicht es den Nutzern zudem, nach eigenen Vorgaben zu recherchieren. Die Audio- und Videoinhalte bleiben dabei weiterhin auf den Servern der Landesrundfunkanstalten, die ARD Mediathek erleichtert nur den Zugriff darauf.
Gleichzeitig sprach sich Lambert für die Beibehaltung der zentralen Genehmigung durch die ARD aus. „Es darf kein bürokratisches Monstrum entstehen. Daher hält der Rundfunkrat ein zügiges und transparentes Verfahren zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der ARD für unabdingbar“, positionierte sich der Rundfunkratsvorsitzende eindeutig. Das in Landau erstmals und freiwillig praktizierte dreiteilige Genehmigungsverfahren für Digitalangebote hat nach Überzeugung des Rundfunkratsvorsitzenden Lambert seinen Testlauf bestanden.
SWR-Intendant Peter Boudgoust begrüßte das Votum des Rundfunkrates: „Mit dem Landauer Beschluss können die Gebührenzahler sicher sein, dass sie Sendungen, für die sie bereits gezahlt haben, bald nutzen können, wann und wie sie wollen, egal ob als Fernsehzuschauer, Radiohörer oder als Internetnutzer am Computer.“[lf]
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