Telekom muss Miete für Kabelkanäle nicht senken

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Die Deutsche Telekom muss dem Konkurrenten Vodafone keinen Preisnachlass bei den Mietkosten für Kabelkanäle gewähren.

Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Donnerstag entschieden. Die Telekom dürfe weiterhin die 2002 vereinbarten Nutzungsentgelte verlangen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Vodafone kann gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Vodafone hatte der Telekom 2003 über eine private Investorengruppe Teile ihres Breitbandkabelnetzes abgekauft. Dagegen blieben die Kabelkanäle, in denen die Breitbandkabel für Fernsehen und Internet verlegt sind, ihr Eigentum. Für deren Nutzung bekommt die Telekom von Vodafone eine Miete von rund 100 Millionen Euro im Jahr.
 
Vodafone hatte eine Herabsetzung des Entgelts und eine Rückzahlung für vorangegangene Jahre verlangt. Die Telekom missbrauche ihre marktbeherrschende Stellung, hatte Vodafone argumentiert und auf die deutlich niedrigeren Nutzungsentgelte verwiesen, die inzwischen von der Bundesnetzagentur festgelegt worden seien.
 
Der 1. Kartellsenat des OLG Frankfurts verwarf diese Argumentation. Ein kartellrechtswidriger Missbrauch sei durch das Festhalten an den ausgehandelten Preisen nicht feststellbar. Das Interesse der Telekom am Fortbestehen der Vereinbarung mit Vodafone sei „uneingeschränkt schützenswert“.
 
 
Vodafone ist damit zum zweiten Mal vor dem OLG Frankfurt gescheitert. Das erste Urteil hatte der BGH aufgehoben und an das OLG zurückverwiesen.

[dpa]

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