Bonn – Die Telekom möchte mit ihrem IPTV-Angebot Entertain in Zukunft die Verluste aus dem Festnetzgeschäft auffangen. Doch die Beteiligung des Bundes könnte die TV-Pläne der Telekom gefährden, wenn die Telekom als Rundfunkveranstalter eingestuft werden sollte.
Dies berichtet die „Financial Times Deutschland“ unter Berufung auf das Gebot der Staatsferne für Rundfunkanbieter. Da der Bund direkt und indirekt rund 30 Prozent an der Telekom hält, ist diese Voraussetzung nicht gegeben. Jedoch ist eine Einordnung als Rundfunkanbieter eher unwahrscheinlich, vor allem wenn man die Kabelnetzbetreiber als Referenz nimmt.
Anderer Meinung sind hier jedoch die in der „FTD“ zitierten Experten von Goetzpartners, welche die Telekom mit ihrem Entertain-Angebot auf dem Weg zum Rundfunkbetreiber sehen. Als Grund führen Sie die zunehmender Reichweite und die damit verbundene Breitenwirkung an. Der entscheidende Punkt dürfte jedoch sein, dass die Telekom ähnlich der Kabelnetzbetreiber die Sender nicht selbst inhaltlich bestimmt, sondern nur auf einer Plattform anbietet.
Doch auch hier dürften die medienrechtlichen Folgen schwerwiegend sein: Denn als Plattformbetreiber unterlege die Telekom wiederum den Auflagen der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), welche die Telekom wohl stark einschränken dürfte. Vor allem nach dem zuletzt geschlossenen Kooperationsvertrag mit dem Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmenden (GdW) haben kritische Stimmen aus dem Kabelsektor auf diesen Umstand hingewiesen. [lf]
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