Viele Hürden beim Kampf gegen Fakeshops im Internet

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Im Internet einzukaufen ist schnell und bequem. Die steigenden Zahl an Kunden zieht aber auch Betrüger an. Bei der Suche nach den Tätern stoßen die Behörden oft an Landesgrenzen. Das ist nur eines der Probleme.

Schicke neue Markenschuhe im Internet bestellt und natürlich günstiger als im Laden: Dieser Traum von Schnäppchenjägern zerplatzt bei sogenannten Fakeshops. Die betrügerischen Webseiten sehen dabei häufig professionell aus. Die bestellte Ware kommt aber entweder nie an, oder hat eine deutlich schlechtere Qualität als die versprochene. Das Geld hat der Kunde oft per Vorkasse überwiesen – und ist damit weg.

„Häufig geht es um Schuhe, insbesondere teure Markenschuhe oder Jacken“, sagt Hans-Joachim Henschel. Er arbeitet für die Zentralstelle Prävention Cybercrime vom Landeskriminalamt Niedersachsen. Auch Elektroartikel, wie Kaffeemaschinen, Smartphones oder Fernseher, werden dort gerne angeboten. Das Ausmaß der Fakeshops bezeichnet Henschel als „ziemlich heftig“. Dieses Problem dürfte eher zu als abnehmen, denn immer mehr Menschen kaufen im Netz.
 
Für den Einzelhandel ist der Online-Handel ein Wachstumstreiber. 2017 legte er um zehn Prozent auf 53,4 Milliarden Euro zu, wie der Handelsverband Deutschland angibt. Erstmals haben die Deutschen somit jeden zehnten Euro im Internet ausgegeben.
 
Konkrete Zahlen zu Fakeshop-Fällen gibt es allerdings nicht. Das Bundeskriminalamt weist in seiner Kriminalstatistik lediglich Warenbetrug im Internet aus. Das waren 70 506 Fälle im Jahr 2016. Ob dazu auch alle Fakeshop-Fälle zählen und welchen Anteil sie ausmachen, kann die Behörde nicht sagen.
 
Denn Anzeigen zum Thema Fakeshops werden nicht zentral von einer Stelle erfasst. „Das ist das Problem“, sagt Henschel. Jede Landesbehörde habe ihr eigenes Aufnahmeverfahren für Straftaten. Das führe oft dazu, dass mehrere Polizeidienststellen die gleiche Arbeit machten. „Hier wäre eine bundesweit einheitliche Stelle wünschenswert, an die auch noch unbekannte Shops durch Polizei und Bürger gemeldet oder abgefragt werden könnten und die dann zusätzlich auch die Provider bezüglich Sperrung der Webseite kontaktiert.“
 
Fakeshops, gefälschte Online-Shops oder betrügerische Webseiten: Nicht einmal die Verwendung des Begriffs ist einheitlich geregelt. Sucht ein Polizeibeamter also nach dem Wort Fakeshop, bekommt er vielleicht einige Treffer in der Datenbank – falls die Anzeige mit diesem Stichwort versehen wurde.
 
Ein weiteres Problem: Opfer zeigen den Betrug häufig nicht an. Vielen sei es peinlich, auf die Betrüger hereingefallen zu sein, erzählt Henschel. „Das Dunkelfeld ist extrem hoch.“ Anderen erscheint der Schaden vielleicht zu gering. Nach dem Motto: Wegen 50 Euro gehe ich doch nicht zur Polizei. Deshalb macht Henschel immer wieder darauf aufmerksam: „Je mehr Anzeigen es gibt, desto größer die Chance, dass man die Täter kriegt.“
 
Die Kriminalämter setzen auf Prävention. Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen warnen sie vor Webseiten ohne Impressum, die nur die Möglichkeit zum Bezahlen per Vorkasse geben. „Man sollte vorsichtig sein, wenn die Preise zu gut sind, um wahr zu sein“, rät Britta Groß vom Team Digitaler Wareneinkauf der Verbraucherzentralen. Pro Monat werden der Arbeitsgruppe etwa 20 Fälle gemeldet. Die Fake-Seiten gibt es dann oft schon nicht mehr, denn sie wechseln häufig ihre Webadresse.
 
Den Link der Seite, die URL, sollten sich Kunden sowieso genau anschauen. Bei den von Groß ausgewerteten Fällen passten die Adressen häufig nicht zum Produkt. Unter dem Link einer Kaminausstellung oder einer Kanzlei wurden etwa Schuhe oder Kleidung verkauft.
 
Den Betreibern solcher Betrugsseiten drohen hohe Strafen. Im Juni 2017 verurteilte das Landgericht München einen 35-jährigen Münchner zu fünfeinhalb Jahren Haft. Er hatte mit insgesamt 19 Fakeshops insgesamt 430 000 Euro erbeutet.

[Elena Metz]

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1 Kommentare im Forum

  1. Wäre es nicht gut, wenn erst einmal generell eine bessere Strafverfolgung möglich wäre? Es müssen nämlich keine Fakeshops sein, es genügt ein einfacher, gekaperter eBay Account um andere zu betrügen - und das Opfer hat praktisch keine Möglichkeiten, sein Geld wieder zu bekommen. Beispiel: Ein Betrüger kapiert ein eBay Konto, verkauft für zig-tausend EUR Waren und lässt überweisen. Dumm dran ist wer nun glaubt, dass die Bank im Falle einer Strafanzeige helfen würde, denn: Obwohl das Konto des Empfängers vorhanden ist, der Kunde nachweislich bekannt und legitimiert sein muss und ausserdem der Zahlungseingang zweifelsfrei in Verbindung mit einer Strafanzeige verrifizierbar ist, stellt sich die Bank quer. Nach dem Motto: Da könnte ja jeder kommen. Wer Bankinterna kennt weiss genau, dass man - wenn es um die eigenen Belange geht - keineswegs so zimperlich ist, aber die Bank will offenbar den Behörden nicht helfen. Ergo: Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein, weil angeblich die Zurückverfolgung nicht möglich sei, die Bank rückt den Namen der Kontoinhaber nicht raus und sorgt auch nicht für eine Rückgabe der Beträge - selbst kann man nur aktiv werden, in dem man vor Ort bei der Staatsanwaltschaft Akteneinsicht nimmt (was bei mehreren 100 km Luftlinie kaum sinnvoll möglich ist) oder auf seine Kosten einen Anwalt beauftragt. Dieser sagt: Klar, mache ich, aber die Chancen überhaupt etwas zurück zu bekommen liegen erfahrungsgemäß bei Null. Merke: Ein solches Geschäftsmodell ist die Lizenz zum Gelddrucken, weil der Täter durch geltende Regelungen perfekt geschützt ist.
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