Wegen Vorschriften: Vorerst kein öffentlich-rechtliches Netflix

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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So schnell wird es wohl nichts mit einem öffentlich-rechtlichen Netflix. Während private Video-on-Demand-Plattformen grundsätzlich alles zum Streaming anbieten können, unterliegen öffentlich-rechtliche Mediatheken strengen Vorschriften, sodass es ARD und ZDF im Netz nur reduziert zu sehen gibt.

Schon länger gibt es Pläne, die Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Sender nach dem Vorbild von Netflix und Co. zu gestalten. Man könnte meinen, dass eigentlich alles, was im Fernsehen der ARD und im ZDF läuft, auch online abrufbar sein sollte. So einfach geht das aber nicht, erklärt Eckart Gaddum, Online-Chef des ZDF, in einem Interview dem Deutschlandfunk: „Es gibt einmal den Staatsvertrag, der das regelt. Dann gibt es noch das Telemedienkonzept, das es noch genauer regelt. Wir dürfen nicht einfach alles. Ergebnis ist: Wir haben etwa 70 Prozent unseres Programms zum Abruf in der Mediathek bereit – mit unterschiedlichen Verweildauern und manches möglicherweise gar nicht.“

Angekaufte Filme und Serien dürften zum Beispiel überhaupt nicht in den Mediatheken abrufbar sein, damit der kommerzielle Markt für diese Filme und Serien nicht gestört werde. Erlaubt seien lediglich Eigen- und Ko-Produktionen von ARD und ZDF. Auch die EU-Kommission setzt den öffentlich-rechtlichen Mediatheken enge Grenzen. Sie dürfen demnach nicht mit Streamingdiensten wie Amazon oder Netflix konkurrieren. Einige Regelungen führen auch dazu, dass Angebote nach wenigen Tagen wieder gelöscht werden müssen – zum Unmut der Zuschauer. Das sei ein großes Problem, meinte Gaddum im Deutschlandfunk: „Das schafft Akzeptanzprobleme, gerade im Öffentlich-Rechtlichen. Da sagen die Leute: Ich habe doch meine Gebühren bezahlt, warum nicht auch dafür? Weil ja die Nutzung von Video-on-Demand immer selbstverständlicher wird.“
 
Schon 2013 wurden entsprechende Pläne der Öffentlich-Rechtlichen gestoppt. Die geplante Plattform „Germany’s Gold“ wurde damals vom Bundeskartellamt nicht zugelassen. Die Anstalten hoffen indes weiter auf Gesetzesänderungen, die zukünftig ein größeres On-Demand-Angebot zulassen. [kk]

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2 Kommentare im Forum

  1. Wieder ein Beispiel, dass sich von der faulen Politik keiner zuständig fühlt die Mediengesetze anzupassen. Im Ernst?!? Wegen Vorschriften??? Dann passt gefälligst den Mist an! Aber mit so faulen Leuten in der Politik ist das unmöglich zu machen. Am 17.09 gibts wieder Anti TTIP & CETA Demos. Und wieder werden die meisten zu hause bleiben, obwohl die meisten dagegen sind. Schon gestört wie viele in der Gesellschaft nicht zufrieden sind, aber ihren Arsch nicht hoch kriegen, um Druck auszuüben, wo es doch um die eigenen Interessen geht. Es ist ja viel einfacher AFD zu wählen. Wird nun für andere OT und erkennen auch hier keinen Zusammenhang mit den "Vorschriften" der ÖR zum Verunmöglichen einer gemeinsamen Media-Plattform.
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