Wohnungswirtschaft und Telekom streiten um IPTV

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Bild: © Victoria - Fotolia.com
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Der Streit zwischen Telekom und der Wohnungswirtschaft um die Zukunft von IPTV nimmt kein Ende. Am Rande der „Immo Com 2007“ äußerte sich Christoph Wagner, Partner der Wirtschaftskanzlei Hogan and Hartson Raue LLP zu den rechtlichen Grundlagen dieses Streits.

Da die Signale für das Internet-Fernsehen IPTV über die Telefonleitungen, die entweder im Besitz von Privatleuten oder von Wohnungsunternehmen sind, gesendet wird, müssten Vermieter oder Eigentümer eigentlich um Erlaubnis gefragt werden, wird Wagner in der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) zitiert.

Doch im Gegensatz zum Kabelfernsehen stehe diesen Unternehmen keine Regulierung im Wege, die sie daran hindere, auf die Leitungen zuzugreifen. Kabelbetreiber benötigen Gestattungsverträge, in denen Kosten, Installation, Wartung und Service festgeschrieben sind. Wagner kritisiert das Privileg der IPTV-Anbieter da es „ohne sachliche Rechtfertigung“. Nach Angaben des Rechtsexperten sei es den Anbietern zwar erlaubt, ihr Internetfernsehen zu installieren, das Senden der Signale könne die Wohnungswirtschaft aber verweigern, da die gewerbliche Nutzung von Leitungen den Eigentümern der Wohnungen vorbehalten ist.
 
Sowohl der Wohnungswirtschaft als auch den Mieter entstünde ein doppelter Nachteil, da meistens schon mit den Nebenkosten der Kabelanschluss bezahlt werde. Wer dann noch Internetfernsehen nutzen möchte, „müsse also für zwei Leitungen aufkommen“, so Wagner gegenüber der „SZ“.
 
Auch der Verbandspräsident der Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) Lutz Freitag erkennt unterschiedliche Rechtspositionen: „So wie TV-Kabelnetzbetreiber für die Nutzung der Netze entsprechende Verträge mit Wohnungsunternehmen eingehen, müssen auch Telekommunikationsunternehmen wie die Deutsche Telekom die Nutzung des Telefonkabels mit dem Wohnungsunternehmen vertraglich gesondert vereinbaren“, verlangte der GdW-Präsident in der „SZ“.
 
Ein Sprecher von Kabel Deutschland appellierte an den Grundsatz der Gleichbehandlung und sagt: „Wir wollen unsere eigenen Gestattungsverträge nicht in Frage stellen.“ Seiner Ansicht nach müsste dennoch alle Infrastrukturen gleich behandelt werden.
 
Nach Angaben des GdW gibt es bereits „sehr konstruktive Gespräche“ mit der Telekom, ein Einigungswille sei auf beiden Seiten vorhanden – aber es würden später auch Gespräche mit anderen Anbietern geführt. [lf]

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6 Kommentare im Forum
  1. AW: Wohnungswirtschaft und Telekom streiten um IPTV Und wer hindert mich, dass ich böse Worte über diese Telefonleitung schmettere???
  2. AW: Wohnungswirtschaft und Telekom streiten um IPTV Irgendwas stimmt da nicht, die Wohnungswirtschaft ist normal nicht Eigentümer dieser Leitungen. Eigentümer dieser Leitungen ist die Telekom, bis zur 1.Dose in der Wohnung. Nur in ganz seltenen Fällen ist eine Wohnungswirtschaft Eigentümer. Ich kenne in meinen Bereich so einen Fall nicht, Ausnahmen Firmen, Krankenhäuser oder Ämter. Nur bei einen Einfamilienhaus endet die Leitung im Keller beim Hausanschluß. In einem Wohnblock endet die Leitung in der Wohnung. Sollten sie es jetzt umstoßen, kommen auf den Kunden in Zukunft gr0ße Kosten zu bei einem Störungsfall der Telefonleitung. Zur Zeit ist es noch kostenlos, weil es eben im Bereich der Telekom liegt. Ein Beispiel aus der Praxis eine Wohnbaugesellschaft hat die ganzen Leitungen ab den Keller rausgezwickt, eigene Leitung verlegt. Vertrag mit einen Privatanbieter abgeschlosen. Die Mieter konnten dann nur noch von einen Privatanbieter über den Mietvertrag ein Telefon beantragen. Keine freie Auswahl mehr. Ein Mieter klagte dagegen, sie mußten auf ihre Kosten das Telekomnetz wieder herstellen.
  3. AW: Wohnungswirtschaft und Telekom streiten um IPTV Da versuchen alle jetzt was von dem Kuchen abzukriegen, so lange die Telefon Leitung nur zu telefonieren diente hats niemandem gejuckt, jetzt, wenn da was zu verdienen ist wollen es auf einmal alle, natürlich investieren will aber keiner, das soll die Telekom bitte selber machen
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