ARD/ZDF-Kopierschutz: Stellungnahme des Auerbach Verlags

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DIGITAL FERNSEHEN hat korrekt berichtet

E-Mail des Auerbach Verlags an das ZDF: „Das ZDF hat im Zuge der Berichterstattung von DIGITAL FERNSEHEN über den geplanten Kopierschutz DVB-CPCM im öffentlich-rechtlichen Fernsehen eine Stellungnahme verbreitet, in der unsere Zeitschrift bezichtigt wird, „wider besseren Wissens“ Falschmeldungen zu verbreiten. Vermutlich gehören auch Sie im Zuge der von uns gestellten Presseanfrage zum Adressatenkreis des ZDF…

Wir erlauben uns, anhand drei von der ZDF-Hauptabteilung Unternehmensplanung & Medienpolitik in der Stellungnahme aufgegriffener Aussagen aus unserem Artikel „Free-TV mit digitalen Fußfesseln“ (DIGITAL FERNSEHEN 1/2011, S. 21ff.) darzulegen, dass die seitens des ZDF erhobenen Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen.
 
Bis heute hält es das ZDF im übrigen nicht für notwendig, unsere weiterführenden Fragen zum Thema zu beantworten.
 
 

ZDF-Stellungnahme Punkt 1:

„Es ist korrekt, dass ARD und ZDF im Rahmen des DVB-Konsortiums am DVB-CPCM-Standard sowie am „Free to Air-Profile“ mitgearbeitet haben. Im „stillen Kämmerlein“ ist hier jedoch nichts erfolgt.“
 
Stellungnahme Auerbach-Verlag:
Die Aussage bezieht sich darauf, dass ARD und ZDF in der Vergangenheit – wie im Artikel dokumentiert – die Einführung jeglicher HD-Kopierschutzmechanismen explizit dementiert haben, tatsächlich aber, wie selbst eingeräumt, an der Entwicklung des DVB-CPCM-Standards mitgearbeitet haben. DIGITAL FERNSEHEN hat korrekt berichtet. Im übrigen stammt der zitierte Begriff noch nicht einmal aus dem betreffenden Artikel, sondern aus dem begleitenden Kommentar von Herausgeber Stefan Goedecke. Es erstaunt uns, dass gerade das ZDF Probleme mit der journalistischen Trennung von Nachricht und eindeutig gekennzeichneter Meinungsäußerung hat.

ZDF-Stellungnahme Punkt 2:

„Es wird auch in Zukunft bei ARD und ZDF keine Einschränkungen bei der Erstellung von privaten Sendemitschnitten geben. Genauso wie in der Vergangenheit treten ARD und ZDF auch in Zukunft für die unverschlüsselte Ausstrahlung ihrer Programme sowie für das Recht der Zuschauer auf eine Privatkopie der öffentlich-rechtlichen Inhalte ein.“
 
Auerbach-Verlag:
DIGITAL FERNSEHEN hat in dem Artikel an keiner Stelle von einer geplanten Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Ausstrahlungen gesprochen, sondern im Gegenteil in dem Informationskasten „CPCM: Das steckt dahinter“ wörtlich ausgeführt: „CPCM setzt anders als Conditional Access (CA) erst an, wenn die Inhalte beim Kunden angelangt sind“. Auch in der begleitenden Online-Berichterstattung (http://www.digitalfernsehen.de/Hintergrund-ARD-ZDF-Technische-Daumenschraube-DVB-CPCM.44788.0.html, 6. Dezember 2010) hieß es wörtlich: „Bei dem von ARD und ZDF geplanten Signalschutz DVB-CPCM handelt es sich nicht um eine klassische Verschlüsselung. Das System legt erst nach dem Empfang des uncodiert verbreiteten TV-Signals die technischen Daumenschrauben an“.
DIGITAL FERNSEHEN hat korrekt berichtet. 
 
ZDF-Stellungnahme Punkt 2b:
„Anders als von Digital Fernsehen behauptet, besteht auch nicht die Gefahr, dass Geräte, die den CPCM-Standard nicht implementiert haben, die Programme der öffentlich-rechtlichen Sender nicht mehr empfangen können. Es ist vielmehr so, dass für diese Geräte einfach „alles beim Alten bleibt“ und sie weiter uneingeschränkt eingesetzt werden können.“
 
Auerbach-Verlag:
Anders als behauptet, hat DIGITAL FERNSEHEN im Artikel diese Behauptung überhaupt nicht aufgestellt. Vielmehr wird betont, dass die Motion Picture Association of America (MPAA) als Vertreter der führenden Hollywood-Studios in Form ihres Europachefs Ted Shapiro eine abgeschottete, „robuste“ Plattform mit klar umrissenen technischen Restriktionen von den Sendern erwartet und dies durch ein DVB-CPCM-Szenario, bei dem ältere Empfangsgeräte außen vor bleiben, nicht gewährleistet ist.
DIGITAL FERNSEHEN hat korrekt berichtet.

ZDF-Stellungnahme Punkt 3:

ARD und ZDF werden auch ihre programmbegleitenden EPGs nicht verschlüsseln. Anders als von Digital Fernsehen unterstellt, gibt es bei ARD und ZDF auch keine Überlegungen, ähnlich wie in Großbritannien programmbegleitende EPG-Informationen zu verschlüsseln und auf diese Weise Geräte ohne CPCM-Standard von einem Zugriff auf Informationen auszuschließen.
 
Auerbach-Verlag:
DIGITAL FERNSEHEN hat in dem genannten Artikel zwar auf die in Großbritannien eingesetzte EPG-Verschlüsselung Bezug genommen, aber anders als behauptet an keiner Stelle „unterstellt“, dass auch bei ARD und ZDF Überlegungen zur Einführung einer solchen EPG-Verschlüsselung verfolgt werden.
DIGITAL FERNSEHEN hat korrekt berichtet.
 
Eine politische Prüfung des Sachverhaltes unterstützen wir gerne mit weiteren Dokumenten.
 
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(Ricardo Petzold)

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