Das unendliche Lizenzen-Meer

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Das unendliche Lizenzen-Meer, Teil 2

Zahl der Verwerter nach oben offen

Schwere Verhandlungen

Doch es bleibt das Problem der Unübersichtlichkeit. „Es gibt keine Hilfestellung, keinen Überblick, aus dem wir erfahren könnten, wann für welche Technologie welche Lizenzen fällig sind“, kritisiert Marcel Hofbauer, Geschäftsführer der Matrixx Systems GmbH. Als gelernter Ingenieur befürwortet er die Vergütung von Erfindungen. Als Geschäftsführer muss er jedoch jeden Tag damit rechnen, dass ein neuer Verwerter bei ihm auf der Matte steht.

Viele Lizenzverwerter haben zudem den Ruf, unnachgiebige Verhandlungspartner zu sein. Dass Alliacense angeblich ein Prozent des Jahresumsatzes verlangt, der mit Produkten erzielt wurde, die Technologie beinhalten, für die Alliacense Lizenzen hält, wollte das Unternehmen auf Anfrage nicht bestätigen. Man wich aus und zeigte sich flexibel. Die typische Fälligkeit der Lizenzkosten pro Gerät ist ebenso möglich wie die Einmalzahlung einer Gebühr.

Dass es auch anders geht, scheint die IGR zu beweisen. Die Forderungen seien angemessen, heißt es von vielen Herstellern und Händlern. Uns liegt ein Schreiben vor, in dem die IGR die künftigen Gebühren für FTA – und CI-Geräte sogar senkt. Gleichwohl hebt sie die Gebühr für HDund PVR-Geräte allerdings auch an.

Rechtsgrundlage schwammig

Wesentlich mehr Magenschmerzen als die zukünftigen Zahlungen bereitet den Herstellern der Backrecord, also die Forderungen der Lizenzverwerter auf bereits verkaufte Produkte. Dass gerade in letzter Zeit vermehrt Lizenzverwerter auftauchen, mag daran liegen, dass Schadenersatzforderungen nur rückwirkend für zehn Jahre Bestand haben.

Die rechtliche Grundlage sieht dabei für die Industrie schlecht aus, was sie sich selbst zuzuschreiben hat. Für Patente und technische Schutzrechte gilt bereits seit 1992 eine Auskunftspflicht gegenüber Lizenzverwertern (BGH, Urt. vom 25. Februar 1992, X ZR 41/90), die auch seit dem letzten Jahr für Markenund Urheberrechte besteht (BGH, Urt. v. 19. Juli 2007, I ZR 93/04). Zuvor haben Hersteller abgewogen, was sie teurer zu stehen kommt: die Lizenzkosten oder ohne Lizenz erwischt zu werden. In den meisten Fällen war die zweite Variante die günstigere. Ansonsten schweigen sich die Gesetze zur Rückwirkung eher aus. Paragraf 14, Absatz 6 des Markengesetzes verpflichtet den Lizenzverletzer lediglich zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens.

Schwarze Schafe

Nicht nur die steigende Zahl der Lizenzverwerter setzt Herstellern und Händlern zu. Es gibt immer noch genügend dubiose Unternehmen, die keine Lizenzgebühren bezahlen oder sie in der Preiskalkulation angeben, aber nicht abführen. Diese schwarzen Schafe sind nicht nur den Lizenzverwertern ein Dorn im Auge. „Es müsste so etwas wie ein Gütesiegel geben, damit auch der Verbraucher erkennt, ob für ein bestimmtes Produkt die Lizenzkosten bezahlt wurden“, schlägt Matrixx-Chef Hofbauer vor. Eine zentrale Stelle, vielleicht der ZVEI, könnte das Siegel ausstellen. Doch dafür müssten sich auch alle Lizenzverwerter an einen Tisch setzen. Ein so großer Tisch müsste wahrscheinlich erst einmal erfunden werden – womit aber dessen Lizenzverwerter ebenfalls gleich an ihm Platz nehmen könnten.

(Marc Hankmann)

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