Gebührenreform

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Gebührenreform, Teil 3

Die GEZ

Bis Ende 2012 gilt weiterhin die bisherige Regelung. Ein Kündigen des Dauerauftrags für die GEZ rückt also weiterhin in die Ferne. Gebühren entrichten muss jeder Rundfunkteilnehmer. Nach gesetzlicher Definition ist jeder Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, zur Zahlung der Gebühr verpflichtet. Auch Autobesitzer müssen zahlen.
 
Es gilt diejenige Person als Rundfunkteilnehmer, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Als Rundfunkempfangsgeräte gelten jegliche Geräte, mit denen Rundfunkprogramme, also Fernsehen oder Radio empfangen oder aufgezeichnet werden können. Dazu zählen auch Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit eingebautem Radio, PCs mit TV-Karte, DVD-/Video-Rekorder und Receiver, sowie moderne Smartphones mit Internetanbindung.

Die Rundfunkgebühren betragen im Moment rein für Radios und neuartige Rundfunkgeräte 5,76 Euro pro Monat. Kommen Fernsehgeräte hinzu, fallen 17,98 Euro pro Monat an. Die Zahlung der Gebühren kann vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen.

Europäischer Vergleich

(Thomas Köhre)

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