Tipps für Public Viewing in der Gastronomie und Hotellerie

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© Lydia Geissler/stock.adobe.com

Ob in der Gastro-Szene, der Hotellerie oder im Friseursalon, Public Viewing wird von Kneipengängern und Sportbegeisterten sehr geschätzt. Wer kein eigenes Pay-TV Abo, aber trotzdem Lust auf einen emotionalen Live-Fußballabend hat, findet per App oder im Internet zahlreiche Sport Bars, Restaurants, Gasthöfe oder Biergärten in der Nähe seines Wohnorts, die für ihre Gäste eine kostenlose Sportübertragung ausstrahlen. 

Mehr Umsatz durch Live-Events

Laut Statistik sahen im Jahr 2019 im Schnitt knapp 1,3 Millionen Fans pro Woche z.B. das Sportprogramm von Sky außerhalb ihrer eigenen vier Wände. Der Umsatz im Bereich Gastronomie stieg in nur vier Jahren um 35 Prozent. Es scheint also, dass sich die öffentliche Ausstrahlung von Live-Events positiv auf den Umsatz von Bars, Kneipen Vereinsheimen. Auch in Hotelfoyers finden Gäste immer häufiger TV-Geräte vor. Denn die Hotellobby wird mittlerweile von großen Häusern zum „Wohnzimmer“ umfunktioniert. Der Grund: es gibt inzwischen einen Typus von Geschäftsreisenden, der es schätzt, nach Ankunft oder nach einem Geschäftstermin in ein behagliches Entrée einzutauchen, das Entspannung verspricht. 

Unternehmer in der Gastronomie oder Hotellerie, die derartige Services anbieten wollen, sehen sich jedoch mit zahlreichen Regeln und Fragen konfrontiert. Welche Hard- und Software ist anzuschaffen? Welche Vertragskonstellation ist sinnvoll und welche Kosten ergeben sich daraus? Sind Streaming-Kosten eigentlich absetzbar? Sich mit den relevante Rahmenbedingungen auszukennen, ist eine wichtige Voraussetzung, um Fehler zu vermeiden und letztlich Geld zu sparen. 

Wirte zahlen für Fernsehübertragungen

Genauso wie es Vorschriften zu Hygiene, Preisgestaltung, Sperrzeiten und zum Rauchen gibt, ist auch der Umgang mit Unterhaltungsangeboten wie TV und Musik im Gast- und Hotelgewerbe geregelt:

  • Bietet ein Restaurant-Besitzer seinen Gästen zum Beispiel Radio- oder Fernsehübertragungen, muss er in jedem Fall eine GEZ-Gebühr zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Übertragung via Radiogerät, Fernsehgerät, Leinwand mit Beamer oder über das Internet erfolgt. 
  • Die Höhe des Beitrages hängt übrigens von der Anzahl der Betriebe und deren Beschäftigten ab. Wer möchte, kann sich auf der Webseite des öffentlichen Rundfunk- und Fernsehens über den GEZ-Tarifrechner seinen individuellen Pflichtbeitrag errechnen lassen. Dabei handelt es sich allerdings nur um einen Richtwert. 
  • Beispiel: für ein Lokal mit fünf Mitarbeitern zahlt der Wirt monatlich knapp sechs Euro an GEZ-Gebühren. 
  • Um beispielsweise in einem Restaurant, einer Bar oder einem Café Musiktitel abspielen zu dürfen, muss der Wirt oder Barbetreiber zuerst eine schriftliche Genehmigung bei der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, einholen. Diese Erlaubnis erhält der Antragsteller gegen eine feste Lizenzgebühr. Je nach Größe des Gewerbestandorts und der Nutzungsart sind die Gebühren der GEMA unterschiedlich hoch. Wer sich beraten lassen möchte, kann sich beim Online Kundencenter der GEMA Informationen holen.
  • Auch das Abspielen von Streamingdiensten wie „Spotify“ bedarf in jedem gewerblichen Umfeld einer Genehmigung. 
  • Beispiel: für eine circa 70 bis 80 Quadratmeter große Bar, in der die Musik von einem Tonträger abgespielt wird, zahlt der Barbesitzer eine jährliche GEMA-Gebühr von knapp 250 Euro brutto.

Für Gastwirte und Hotelbetreiber ist es deshalb wichtig, eine saubere Finanzbuchhaltung einzuführen, die auch alle anfallenden Gebühren korrekt darstellt. Damit können Geschäftsprozesse und Investitionen nachvollzogen werden, so dass der Unternehmer die eigene Finanzaufstellung besser überblicken kann. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen, egal welcher Größe, z.B. GEZ- oder GEMA-Gebühren als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen dürfen.

Abschreibungen mindern Steuerlast

Das Finanzamt setzt schließlich auf dieser Basis Steuern fest, die jeder Unternehmer bezahlen muss. Welche Steuerarten für die jeweilige Branche greifen, sollte der Gastronom frühzeitig abklären. Möglicherweise mit Hilfe eines Steuerberaters. Denn in kaum einem anderen Bereich gibt es derart viele Besonderheiten wie in der Gastronomie. Ein Fachmann kann dem Wirt oder Barbetreiber zudem vermitteln, wie wichtig im Rechnungswesen seines Gastronomiebetriebes die Fixkosten sind. Schließlich beeinflussen sie die Höhe der Steuerlast. Auch Abschreibungen, beispielsweise für TV-Geräte im Lokal, wirken sich steuermindernd aus. Ziel eines jeden Kneipenbesitzers sollte es deshalb sein, den Wert des abzuschreibenden Wirtschaftsgutes, im Beispiel den Fernseher, auf null oder auf einen Restwert zu reduzieren.

5 Kommentare im Forum

  1. Im Teaser gehts um SKY in Kneipen und wie toll die Umsätze damit gestiegen sind, und im Text um GEZ, GEMA und Spotify und was ,an beachten muss. Dabei hätte ich zu gerne gewußt, wie das mit SKY in Kneipen und in einer Sportsbar geht. Denn dann würde ich die Kneipen bei mir in der Gegend mal fragen, warum die SKY in der letzten Zeit alle gekündigt haben. Nix Bayern am Samstag.
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