Brüssel/Düsseldorf – Die EU-Kommission hat geplante staatliche Hilfen für das digitale Antennen-Fernsehen (DVB-T) in Nordrhein-Westfalen verboten.
Wie die Kommission am Mittwoch in Brüssel mitteilte, verzerren die Beihilfen den Wettbewerb. NRW wollte über fünf Jahre mit 6,8 Millionen Euro den Umstieg von analogem auf digitalen Antennen-Empfang unterstützen. „Dabei müssen vermeidbare Wettbewerbsverzerrungen zwischen den unterschiedlichen Übertragungswegen terrestrisch, Kabel und Satellit vermieden werden“, sagte Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. Das Land prüft nun eine Klage gegen die Entscheidung. Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (Anga) hingegen fühlte sich bestätigt und nannte es „eine wichtige Mahnung zu fairen Wettbewerbsbedingungen“ im Digitalisierungsprozess (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Durch das Verbot sei der Ausbau von DVB-T in den ländlichen Gebieten Nordrhein-Westfalens bedroht, teilte die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in Düsseldorf mit. Außerdem sei ein Rückzug der Privatsender aus dem digitalen Antennen-Fernsehen nicht auszuschließen. Ein LfM-Sprecher nannte die EU-Entscheidung widersprüchlich: Der Ausbau der Kabelnetze sei mit weit höheren Staatssubventionen gefördert worden.
LfM-Direktor Norbert Schneider zeigte sich enttäuscht und sagte, die drei unterschiedlichen Wege Kabel, Satellit und Antenne müssten unterschiedlich behandelt werden (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).“Wir haben Handlungsbedarf beim Antennen-TV als dem schwächsten der Wege gesehen.“ Im Sinne von Wettbewerbsgleichheit müsse auch der private Rundfunk in die Lage versetzt werden, an neuen Verbreitungswegen teilzuhaben. „Ohne die geplante finanzielle Förderung in Nordrhein-Westfalen durch Mittel der LfM haben private Veranstalter keine Möglichkeit, sich neben gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Angeboten zu behaupten“, sagte Schneider. Das Geld sei bislang noch nicht geflossen. (dpa/jv)[sch]
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