Private fordern Masterplan für digitales Radio

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Berlin -Ein „Masterplan Radio“ soll die Bestands- und Entwicklungschancen des Radios in der digitalen Übertragung absichern, so der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT).

Wesentliche Anforderungen an den Masterplan seien der Erhalt der derzeitigen hörernahen Angebote, die Einräumung von Entwicklungschancen für die bisherigen Sender sowie die Chance, weitere, auch ergänzende nationale, Radioangebote zu konzipieren und umzusetzen.

Dafür müssten alle verfügbaren neuen Übertragungswege einschließlich DMB (Digital Multimedia Broadcasting) und DVB-H (eine Handyversion des terrestrischen Fernsehens DVB-T) auch für das Radio zur Verfügung gestellt und um die Nutzungsmöglichkeit für Mehrwertdienste wie visuelle Streams ergänzt werden. Die privaten Radioveranstalter erwarten sich insbesondere von Handyangeboten weitere Wachstumschancen.
 
In Anbetracht der bereits bestehenden digitalen Übertragungsengpässe würde ein Masterplan Radio benötigt. Dazu fordere der Verband, die Radioveranstalter bei der anstehenden Umsetzung der Ergebnisse der internationalen Wellenkonferenz RCC 06 zu beteiligen. Die jetzigen privaten und öffentlich-rechtlichen UKW-Verbreitungsgebiete sollten nach Meinung des VPRT in die digitalen Übertragungswege umgesetzt werden und zwar gleichermaßen für DMB und DVB-H. Die seit vielen Jahren beim Hörer erfolglose digitale Übertragungstechnik DAB sollte nach Überzeugung des VPRT entweder abgeschaltet oder modernisiert und sinnvoll in die neuen Standards integriert werden.
 
Zudem würden private Angebote wegen der knappen Übertragungswege durch bundesweite, digitale ARD-Hörfunkprogramme behindert. Daher fordere der Verband eine Beschränkung digitaler ARD-Angebote. Weiterhin sollen sich Plattformbetreiber weitgehend auf technische Dienstleistungsfunktion beschränken und sollen nicht zu Gatekeepern bei der Belegung knapper Frequenzen mit Programmen und Angeboten werden. Die Landesmedienanstalten sollten daher auch die Übertragungskapazitäten vergeben. Wichtig sei es zudem, den vorrangigen Zugang der lizenzierten Radioveranstalter zu digitalen Rundfunkfrequenzen und den diskriminierungsfreien Zugang zu Plattformen sicherzustellen.
 
Der VPRT fordert für die Radioveranstalter ein Wahlrecht, ihre Angebote direkt über den Sendernetzbetreiber ohne einen Plattformbetreiber oder auf freiwilliger Basis in Kooperation mit Plattfombetreibern zu verbreiten. Außerdem verlangt der VPRT einen wirksamen Schutz zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen durch neue finanzstarke Player wie Telekommunikationsunternehmen. Dies könnte durch entsprechende Vorgaben bei Ausschreibungen und der Zuweisung der Frequenzen für den Betrieb der Multiplexer und Sender sichergestellt werden.
 
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