Schweiz will Angebot an digitalem Radio erweitern

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Radio UKW Bild: © jakkapan - Fotolia.com
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Biel-Bienne – Das Angebot an neuen terrestrischen Radioprogrammen soll für die Schweizer ausgebaut werden.

Dafür hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) drei Radio-Konzessionen für die deutschsprachige Schweiz ausgeschrieben.

Für eine Konzessionierung fallen Angebote in Betracht, die sich auf die deutschsprachige Schweiz beziehen und nicht bereits via UKW terrestrisch ausgestrahlt werden. Basis für die Verbreitung sei die digitale Technologie T-DAB (terrestrial – Digital Audio Broadcasting), teilte das Amt mit. Interessenten könnten sich bis Ende Oktober 2006 bewerben.
 
Ende März 2006 hatte der Bundesrat grünes Licht für die Realisierung einer zweiten terrestrischen Plattform in der deutschsprachigen Schweiz gegeben. Die SRG SSR bietet schon heute ein T-DAB-Programmbouquet in weiten Teilen der Schweiz an.
 

Die drei Radiokonzessionen werden sich nach dem neuen Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) richten. Die Programmkonzessionen beinhalten ein Recht auf Zugang zur Verbreitungsinfrastruktur (Plattform).
Die neue T-DAB-Plattform, die auch der SRG offen steht, soll in erster Linie zu einer Attraktivitätssteigerung der neuen Technologie führen und auf die Vorzüge der Digitalisierung hinweisen.
 
Bei einer T-DAB-Plattform handelt es sich um einen Frequenzkanal mit einer Übertragungsrate von 1,5 Mbit/s. Mit der Standardanwendung von T-DAB können Rundfunkprogramme und Datendienste innerhalb einer Bandbreite von ca. 1,5 MHz übertragen werden. Radioprogramme erfordern eine Nettodatenrate von mindestens 128 kbit/s. Rein theoretisch könnten auf einer Plattform also bis zu 11 Radioprogramme verbreitet werden.??Das Ziel ist laut BAKOM aber nicht die Verbreitung von möglichst vielen Radioprogrammen, sondern die Ausstrahlung eines möglichst attraktiven und vielseitigen Gesamtangebotes. Deshalb sei es denkbar, dass auf der Plattform neben den drei zugangsberechtigten Radioprogrammen auch ein SRG-Angebot, nichtzugangsberechtigte Radioprogramme von privaten Anbietern, Datendienste und/oder ein TV-Signal ausgestrahlt werden, erläuterte das Amt abschließend.
 
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