
In Frankreich müssen VPN-Anbieter Sperrmaßnahmen unternehmen, damit Zuschauer nicht illegal Tennis-Matches anschauen.
Das Tribunal de Grande Instance (französisches Gericht erster Instanz) hat Sperrmaßnahmen gegen die VPN-Anbieter NordVPN, CyberGhost und ProtonVPN angeordnet. Die Klage betrifft die Übertragungen im Frauen-Tennis der WTA-Saison 2025 in Frankreich. Klage eingereicht hatte der TV- und Streaming-Anbieter beIN Sports France, der exklusiver Rechteinhaber für die Tennis-Übertragungen ist.
VPN-Zugänge ermöglichen Zuschauern, die Tennis-Matches über TV- und Streaming-Anbieter aus anderen Ländern zu schauen. Normalerweise würde hier ein Geoblocking greifen. Auch illegale IPTV-Portale rebroadcasten die Tennis-Übertragungen und nutzen hierbei VPN-Zugänge.
VPN-Anbieter müssen Maßnahmen ergreifen
Das Gericht ordnete an, dass die VPN-Anbieter alle notwendigen Maßnahmen ergreifen sollen, um den Zugriff auf diese illegalen Dienste aus Frankreich und seinen Überseegebieten bis zum Ende der WTA-Saison zu verhindern. Die Unternehmen müssen außerdem alle neuen Pirateriedienste sperren, die ihnen von der Medienaufsicht ARCOM in diesem Zeitraum gemeldet werden.
In einer Erklärung zeigt sich beIN Sports France erfreut, dass das Gericht anerkennt, dass VPN-Dienste der französischen Öffentlichkeit den Zugriff auf IPTV-Dienste und Websites ermöglichen, die illegal WTA-Tennis-Matches übertragen. VPN-Anbieter würden im Sinne von Artikel L 333-10 des französischen Sportgesetzbuchs wahrscheinlich dazu beitragen, diese Verstöße zu unterbinden.
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