Deutsche Stimme von Bruce Willis siegt vor Gericht gegen YouTuber

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Deutsche Stimme von Bruce Willis siegt vor Gericht.

Schauspieler Manfred Lehmann verklagte YouTuber, der seinen sonoren Bariton mit KI nachahmte und für sich nutzte.

Seine Stimme ist vielen Menschen aus Radio, Film und Fernsehen wohlbekannt. Der Deutsche Schauspieler Manfred Lehmann synchronisierte unter anderem Bruce Willis und Gérard Depardieu. Auch seine Praktiker Werbung „20 Prozent auf alles – außer Tiernahrung“ ist ein Ohrwurm. Jetzt hat er vor dem Landgericht (LG) Berlin II einen Sieg im Kampf gegen die Nachahmung seiner Stimme mittels Künstlicher Intelligenz (KI) errungen.

Ein Youtuber hatte sich die Stimme des 80-Jährigen zunutze gemacht und damit seine politisch rechtsgerichteten Videos auf YouTube auf vertont. Das hat ihm das Berliner Landgericht II nun untersagt und ihn wegen unberechtigter Bereicherung zur Zahlung eines fiktiven Honorars von 4.000 Euro plus Zinsen verurteilt (Az. 2 O 202/24). Darüber berichtet die „FAZ“. Denn bei der Stimme in den Videos handelte es sich nicht um die originale, sondern um eine mithilfe KI generierte Nachahmung. Diese kam ohne Lehmanns Einwilligung zum Einsatz.

Verletzung des Rechts an der eigenen Stimme

Das Gericht bejahte eine Verletzung des Rechts an der eigenen Stimme. Es sah einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung nach §§ 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1, 818 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch, erklärte Legal Tribune Online. Die Nutzung der KI-Stimme verletze Lehmann in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Davon sei auch das Recht an der eigenen Stimme umfasst, so das LG Berlin II. Das Argument des beklagten YouTubers, er habe lediglich nach einer „authentischen Stimme mit heldenhaftem Klang“ gesucht und die ihm von der KI-Software vorgeschlagene Stimme dann ausgewählt, überzeugte das Gericht nicht.

„Natürlich handelte sich dabei nicht um die Stimme des Klägers, sondern um eine von einer Kl erzeugten Nachahmung dieser Stimme“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Frage eines Eingriffs sei aber nicht anders zu beurteilen, als wenn die Nachahmung durch einen Stimmenimitator erfolgt wäre, so das Gericht. Jedenfalls werde ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums angesichts der Ähnlichkeit der Stimmen davon ausgehen, dass Lehmann den Text zu den Videos eingesprochen habe.

Kein Hinweis, dass Stimme mit KI generiert wurde

Das zeige sich bereits anhand der Kommentare unter den YouTube-Videos, in denen die Zuschauer die Stimme als die von Lehmann identifiziert hätten. Durch die gezielt herbeigeführte Ähnlichkeit der Stimmen habe der Beklagte eine „Zuordnungsverwirrung“ hervorgerufen, aufgrund derer Betrachter denken könnten, Lehmann habe der Verwendung seiner Stimme zugestimmt. Außerdem könne durch die Verwendung von Lehmanns Stimme der Eindruck entstehen, dieser identifiziere sich mit den Inhalten des politisch „offenbar eher rechts einzuordnenden“ YouTubers. Das könne sich negativ auf dessen Ansehen auswirken.

Zudem sei nicht gekennzeichnet worden, dass die Stimme mit Hilfe von KI generiert wurde. Der Eingriff sei auch nicht gerechtfertigt, insbesondere wiege die Meinungs- oder Kunstfreiheit des Youtubers nicht schwerer als Lehmanns Recht an der eigenen Stimme. Das LG Berlin II ging davon aus, dass der Youtuber die bekannte Stimme vor allem dafür genutzt hat, um die Reichweite seiner Videos und seines darin verlinkten Online-Shops zu steigern.

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Bildquelle:

  • 040925 KI Manfred Lehmann: Foto: Sven Wolter, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de
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