
Düsseldorf/München – Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung gegen Sky vorerst aufgehoben. Beate Uhse TV soll ab morgen wieder ab 20 Uhr gezeigt werden.
Die durch den umtriebigen Medienunternehmer Tobias Huch erwirkte Verfügung gegen Sky wurde vom Oberlandesgericht eingestellt, teilte Sky auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN mit. Erst Anfang des Monats wurde die Verfügung wieder in Kraft gesetzt (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
„Sky ist der Meinung, diese Verfügung sei unrechtmäßig, und geht mit allen Mitteln dagegen vor“, informierte der Bezahlsender in den letzten Wochen auf der Seite von Beate Uhse TV. Dieser Text steht derzeit noch immer dort. Ab morgen soll Beate Uhse TV wieder ab 20 Uhr gezeigt werden, sagte ein Sky-Sprecher. Weitere Angaben dazu will man nicht machen.
Begonnen hatte das Hin und Her um den Jugendschutz bei Sky bereits im Mai (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). Huch hatte den Jugendschutz beim Bezahlsender als zu lasch moniert, weil Minderjährige die Jugendschutz-PIN von Sky meist auf einfache Weise ausrechnen könnten. Zeitweise war die Vollstreckung der Verfügung aber ausgesetzt worden. [cg]
Bildquelle:
- Inhalte_Fernsehen_Artikelbild: Destina - Fotolia.com